Mühldorf – Durfte Bürgermeister Michael Hetzl ohne Stadtratsbeschluss 5,5 Millionen Euro an die Stadtwerke vergeben? Ist das tatsächlich eine Geldanlage? Ist es rechtens, dass es seit 2021 keine Beteiligungsberichte der Stadt gibt? Das hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft und das Ergebnis Bürgermeister Michael Hetzl (UM) mit Schreiben vom 22. Januar mitgeteilt. Dieses Schreiben liegt den OVB-Heimatzeitungen und innsalzach24.de vor.
2021 haben die Stadtwerke, die zu hundert Prozent der Stadt gehören, einen Verlust von 6,7 Millionen Euro gemacht. Daraufhin gab es, so CSU-Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat Stefan Lasner, von 2022 bis 2024 von der Stadt „jährlich Darlehen an die Stadtwerke.“ Bürgermeister Hetzl nannte das in der November-Sitzung des Stadtrates sowie im Finanzausschuss im Dezember eine „Geldanlage“.
Keine Geldanlage, sondern Gesellschafterdarlehen
Die Kommunalaufsicht bewertet diese Finanzspritze der Stadt dagegen als „Liquiditätssicherung“ ihrer Eigengesellschaft: „Demnach ist die Einordnung der Darlehensvergabe als Geldanlage aus der Sicht des BKPV unzutreffend. Vielmehr sei von einem Gesellschafterdarlehen auszugehen.“
Es sei keine Geldanlage nach Artikel 74 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Bei Geldanlagen ist auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; sie sollen einen angemessenen Ertrag bringen.“ Die Kommunalaufsicht schreibt: „Die Aspekte der Sicherheit und des Ertrags kommen für das Gesellschafterdarlehen somit nicht zum Tragen. Der Rechtsauffassung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes schließen wir uns hier vollumfänglich an.“
Keine Vergabe
ohne den Stadtrat
Die Finanzspritze hätte „schon aufgrund der Höhe der gewährten Gesellschafterdarlehen“ nicht ohne Stadtratsbeschluss erfolgen dürfen, heißt es in dem Schreiben der Kommunalaufsicht: „Wir empfehlen demnach, die Befassung des Stadtrates nachzuholen.“
Die Kommunalaufsicht rügt auch die seit 2021 fehlenden Beteiligungsberichte. Gemäß Artikel 94 Bayerische Gemeindeordnung sind Gemeinde- und Stadträte jährlich über die Beteiligung an Unternehmen zu informieren. Hetzl hatte das Ausbleiben der Berichte damit begründet, dass die Jahresergebnisse der Stadtwerke noch nicht testiert seien. Diese Berichte sind „verpflichtend gegenüber dem Stadtrat zu erbringen“, schreibt die Kommunalaufsicht an Hetzl. Diese Pflicht bestehe „ungeachtet einer unvollständigen Datengrundlage bzw. gefasster Beschlüsse des Aufsichtsrates. Die Beteiligungsberichte sind demnach nachzuholen. Zukünftige Beteiligungsberichte sind im Sinne des Artikels 94 Absatz 3 Gemeindeordnung zu erbringen.“
Die OVB-Heimatzeitungen haben bei Bürgermeister Michael Hetzl eine Stellungnahme zu dem Schreiben der Kommunalaufsicht angefragt. Diese lag bis zum Redaktionsschluss des Artikels nicht vor.
Das sagen die Stadträte
zur Kommunalaufsicht
Für Dr. Matthias Kraft, Fraktionssprecher der Grünen, ist das Schreiben eine „deutliche Zurechtweisung.“ Es werde klargestellt, „dass Bürgermeister und Verwaltung nicht rechtmäßig gehandelt haben.“ Grundlegende Transparenzpflichten seien missachtet und Entscheidungen am „demokratisch legitimierten Stadtrat vorbei“ getroffen worden. „Damit stürzt ein seit Monaten vom Bürgermeister aufgebautes Kartenhaus in sich zusammen.“
„Die Stellungnahme ist ungewöhnlich deutlich“, meint SPD-Stadträtin und Bürgermeisterkandidatin Claudia Hungerhuber. „Sie bestätigt massive Verstöße hinsichtlich Transparenz und kommunalrechtlicher Vorgaben. Es geht dabei nicht um eine Kleinigkeit, sondern um eine Kompetenzüberschreitung in Millionenhöhe. Das Vorgehen ist politisch wie rechtlich nicht akzeptabel.“
Höhepunkt einer
längeren Entwicklung
Für Kraft ist das Schreiben der „unrühmliche Höhepunkt einer ganzen Reihe von Vorgängen, die zeigen, dass Bürgermeister Hetzl erhebliche Schwierigkeiten mit Transparenz, mit dem Stadtrat und letztlich mit demokratischen Grundprinzipien hat“.
Die Kommunalaufsicht verlangt, „die ausstehende Beschlussfassung sowie die zu erbringenden Beteiligungsberichte“ der Kommunalaufsicht vorzulegen. Hungerhuber und Kraft reicht das nicht. Hungerhuber: „Es muss in jedem Fall geklärt werden, wer Verantwortung übernimmt und wie solche Vorgänge künftig verhindert werden.“
Sondersitzung als Teil einer umfassenden Aufklärung
Kraft möchte ergründen, „wie es zu den juristischen Fehleinschätzungen und dem offenbar bewussten rechtswidrigen Verhalten kommen konnte.“
Darum soll es nach dem Willen der Stadträte der CSU, der Grünen und der SPD in der Sondersitzung des Stadtrates gehen. In ihrem Antrag für die Sitzung geht es um Akteneinsicht bezüglich der Kreditvergabe an die Stadtwerke, die Vorlage der Jahresabschlüsse der Stadtwerke von 2021 bis 2024, die ausstehenden Beteiligungsberichte der Stadtwerke sowie einen Beschluss zur Darlehensvergabe.
„Dass sich dieses Thema über einen so langen Zeitraum hinzieht, ist aus meiner Sicht vor allem darauf zurückzuführen, dass bereits in der Sonderinformationssitzung des Stadtrates nicht offen und vollständig informiert wurde“, schreibt CSU-Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat Stefan Lasner.
Er bezieht sich auf die nichtöffentliche Information der Stadträte im August. Lasner: „Ehrlich gesagt fühle ich mich dadurch an der Nase herumgeführt. Das Thema hätte längst abschließend geklärt sein können, wenn von Beginn an alle relevanten Informationen offengelegt worden wären – insbesondere auch die zustimmungspflichtigen Kredite.
Die Glaubwürdigkeit ist verloren.“