Mühldorf – Die 5,5 Millionen-Euro-Finanzspritze der Kreisstadt an die Stadtwerke ohne Stadtratsbeschluss sorgt nach dem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 22. Januar weiter für Diskussionen. Bürgermeister Michael Hetzl (UM) erklärt gegenüber den OVB-Heimatzeitungen, die Anregung zu dieser „Geldanlage“, die die Kommunalaufsicht jetzt als „Gesellschafterdarlehen“ wertet, sei 2022 aus dem Landratsamt gekommen. Außerdem weist die Stadt Aussagen der Stadträte Dr. Matthias Kraft (Grüne) und Stefan Lasner (CSU) vehement zurück.
Hetzl erklärt, Stadtwerke-Chef Alfred Lehmann habe ihn im Februar 2022 informiert, dass 2018 zu geringe Strommengen langfristig eingekauft worden seien. Zusammen mit der damaligen Energieknappheit sowie den stark gestiegenen Marktpreisen sei für 2022 „ein erheblicher finanzieller Schaden zu erwarten“ gewesen.
Stadtwerke brauchten
vorübergehend Geld
„Ich habe daraufhin unverzüglich gehandelt“, teilt Hetzl mit. Nach der Information am Freitag habe er am Montag eine Dienstanweisung erlassen, Stromeinkäufe „künftig ausschließlich im Vier-Augen-Prinzip“ zu tätigen; noch am selben Abend sei der Aufsichtsrat „umfassend“ informiert worden, der habe das „weitere Vorgehen einstimmig beschlossen“.
Im April 2022 hätten die Stadtwerke dann wegen einer „vorübergehenden Liquiditätsunterstützung“ angefragt, führt Hetzl aus. Er habe dem „grundsätzlich“ zugestimmt, der Kämmerer sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen klären und die Meinung der zuständigen Aufsichtsbehörde im Landratsamt einholen. Auf dieser Basis „und unter Einhaltung sämtlicher abgestimmter Vorgaben“ seien schließlich die Verträge ausgearbeitet und unterzeichnet worden.
„Das Landratsamt hat uns seinerzeit (im Jahr 2022, Anmerkung der Redaktion) die Rahmenbedingungen einer rechtlich sauberen Lösung genannt. Diese entsprechen exakt denen einer Geldanlage“, schreibt Hetzl. „Das Landratsamt verschickte damals auch ein Dokument, das die Einstufung als ‚Geldanlage‘ überhaupt erst anregte. Wenn die Kommunalaufsicht heute zu einer anderen rechtlichen Einordnung als ‚Gesellschafterdarlehen‘ kommt, respektieren wir diese Bewertung selbstverständlich.“
Hetzl betont, Verwaltung und Aufsichtsbehörde hätten „gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die nach damaliger Einschätzung rechtlich einwandfrei war“. Diese habe die Stadt „konsequent eingehalten“. Die Kommune habe dadurch rund 380.000 Euro Zinsen erwirtschaftet und den Stadtwerken „mehrere hunderttausend Euro an Zinslast“ erspart.
Sie seien damals davon ausgegangen, dass für eine „kurzfristige, rechtlich zulässige Geldanlage im Rahmen der laufenden Verwaltung“ kein gesonderter Beschluss des Stadtrates notwendig sei, schreibt Hetzl: „Sollte nach aktueller Bewertung ein Stadtratsbeschluss erforderlich sein, werden wir diesen selbstverständlich nachholen.“
Die Kommunalaufsicht teilt dazu auf Nachfrage mit: „Eine konkrete Beratung zum Abschluss der durch die Stadt Mühldorf a. Inn getätigten Darlehensgeschäfte fand nicht statt. Die Aussage, dass Stadtverwaltung und Aufsichtsbehörde eine ‚gemeinsame Lösung erarbeitet‘ hätten, ist für uns nicht nachvollziehbar.“
Bei dem übersandten Dokument habe es sich laut Kommunalaufsicht nur „um einen allgemein gehaltenen Leitfaden“ einer süddeutschen Prüfungsanstalt zur Frage der bankrechtlichen Erlaubnispflicht nach dem Kreditwirtschaftsgesetz gehandelt. Erst der Bayerische Kommunale Prüfungsverband habe jetzt eine Einordnung vorgenommen. „Eine Bewertung oder Empfehlung durch das Landratsamt lag nicht vor.“ Auch sei die Einordnung der Finanzspritze als Geldanlage oder Gesellschafterdarlehen für die Frage der „mangelnden Organzuständigkeit des Ersten Bürgermeisters sowie die unterbliebenen Beteiligungsberichte nicht ausschlaggebend“.
„Vorwurf empfinden
wir als Frechheit“
Die fehlenden Beteiligungsberichte würden „zeitnah nach Vorliegen der aktuellen Daten vorgelegt“, versichert Hetzl. Diese sind eigentlich jährlich vorzulegen, seit 2021 ist dies aber nicht mehr erfolgt. „Unser Ziel war stets eine größtmögliche Transparenz auf Basis geprüfter Zahlen“, schreibt Hetzl. „Wenn die Kommunalaufsicht eine frühere Vorlage auch ohne testierte Abschlüsse verlangt, werden wir dem künftig nachkommen.“
Auf Basis des Schreibens der Kommunalaufsicht vom 22. Januar hatte Grünen-Stadtrat Kraft von „juristischer Fehleinschätzung“ und „offenbar bewusst rechtswidrigem Verhalten“ seitens der Stadt gesprochen. Das sei „in keinster Weise“ der Fall, erklärt Stadtsprecher Werner Kurzlechner. Den Vorwurf des bewusst rechtswidrigen Verhaltens „empfinden wir als eine Frechheit und prüfen, unsererseits dagegen vorzugehen“. Abweichende Auslegungen seien unter Juristen Alltag: „Das rechtfertigt mitnichten die Behauptung einer ‚Fehleinschätzung‘.“ Die offenen Fragen müssten jetzt die Fachleute klären.
Bürgermeister Hetzl weist auch die Aussage von CSU-Bürgermeisterkandidat Lasner zurück, die Stadträte seien in der nicht öffentlichen Sondersitzung im August „nicht offen und vollständig“ informiert worden. Stadtwerke-Chef Lehmann und er hätten damals „in maximal offener Weise“ über die Hintergründe informiert und für alle Transparenz hergestellt.
Hetzl: „Es grenzt an eine Unverschämtheit, wenn Stadtrat Lasner jetzt in der Zeitung genau das Gegenteil behauptet. Ich bin mir sicher, dass er es besser weiß.“ Dem Rechnungsprüfungsausschuss, dessen Vorsitzender Lasner sei, seien sämtliche Unterlagen zur Kreditvergabe an die Stadtwerke am 29. September 2025 vorgelegt worden. „Bereits im Jahr 2024 bei der Prüfung des Haushaltsjahrs 2022 nahm der Ausschuss den Mittelfluss an die Stadtwerke zur Kenntnis.“