Keine „Rüge“ für Bürgermeister

von Redaktion

Mühldorf – Zum Artikel „Keine ‚Geldanlage‘“ und der Überschrift „Rüge für Bürgermeister Hetzl“ am 4. Februar im Mühldorfer Anzeiger weist Werner Kurzlechner, Pressesprecher der Stadt Mühldorf, darauf hin, dass seitens der Kommunalaufsicht keine „Rüge“ im Sinne des Kommunalrechts vorliegt. Die Kommunalaufsicht habe mit dem Schreiben vom 22. Januar „Hinweise durchweg als Empfehlungen“ vorgetragen: „Formell sind weder eine Beanstandung noch eine Rüge enthalten.“

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