Werbe-Regeln gelten unverändert

Das Aus eines Elektrogeschäfts war Anlass für einen Antrag, die Satzung für Werbeanlagen zu ändern. Foto Lohmann

Das Aus eines Elektrogeschäfts war Anlass für einen Antrag, die Satzung für Werbeanlagen zu ändern. Foto Lohmann

AfD scheitert – Stadtentwicklungsausschuss lehnt Lockerung der Satzung für Werbeanlagen ab

Von Raphaela Lohmann

Waldkraiburg – Sollen Schaufenster künftig mit mehr als einem Drittel Werbung beklebt werden dürfen? Mit dieser Frage befasste sich der Stadtentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Anlass war ein Antrag der AfD. Die Antwort fiel klar aus: Die bestehende Satzung für Werbeanlagen bleibt unve

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Donnerstag, 30. April 2026

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