Waldkraiburg – Sollen Schaufenster künftig mit mehr als einem Drittel Werbung beklebt werden dürfen? Mit dieser Frage befasste sich der Stadtentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Anlass war ein Antrag der AfD. Die Antwort fiel klar aus: Die bestehende Satzung für Werbeanlagen bleibt unverändert. Vorausgegangen war dem eine kurze, aber kontroverse Diskussion über die Regelung, die zuletzt durch die Schließung eines Elektroladens für Aufmerksamkeit gesorgt hatte.
Der Antrag der AfD-Fraktion zielte auf eine grundsätzliche Überarbeitung „mit dem Ziel einer deutlichen Deregulierung“ ab. Die Satzung erweise sich in der vorliegenden Form als „standortschädlich, wirtschaftsfeindlich und realitätsfern“. In ihrem Antrag verweist die Fraktion auf das Aus des Elektrogeschäfts, das nach ihrer Ansicht durch die bisherige Auslegung der Satzung beeinflusst wurde. Ernst Schäffer (AfD) bekräftigte die Argumente und verwies darauf, dass die Schaufenster beim Vorgänger über Jahre vollständig beklebt gewesen seien. Außerdem verwies er auf andere Kommunen sowie deren Handhabung der Thematik und zeigte dazu Bilder. Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG) berichtete zunächst über den gesamten Vorgang, der bei der Verwaltung seit Mai 2024 bekannt ist. Die Schaufenster waren nach seinen Angaben vollflächig mit Werbung beklebt, zulässig ist aber maximal ein Drittel. Mehrere Gespräche hätten stattgefunden, die Verwaltung habe für eine reduzierte Schaufensterbeklebung eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Pötzsch verwies auf ein im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) verankertes Ziel: eine möglichst einheitliche Gestaltung von Werbeanlagen. Aus städtebaulichen Gründen sei eine Beschränkung von Werbeanlagen wünschenswert, weshalb die Flächenbegrenzung von Schaufensterbeklebungen in die Satzung aufgenommen worden sei.
Dieser Passus wurde, so Pötzsch, bei der letzten Überarbeitung Anfang 2024 beibehalten. „Seit wann die Schaufenster des Vorgängers beklebt waren, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Die Satzung gilt seit 2016“, erklärt Bauamtsleiter Carsten Schwunck auf Nachfrage. Im Ausschuss stieß der Antrag der AfD-Fraktion auf deutlichen Widerspruch. Martina Arnusch-Haselwarter (SPD) verwies auf den Beschluss im Jahr 2024, bei dem auch Ernst Schäffer zugestimmt hatte. Zudem sprach sie die optische Wirkung an: „Wenn alle Schaufenster zugeklebt wären, dann weiß ich nicht, ob das eine tolle, sehenswerte Stadt ist.“
Darauf berief sich auch Karl-Heinz Stocker (CSU): „Es geht darum, mit der Werbesatzung das Stadtbild zu schützen.“ Er sprach sich dagegen aus, hier einen Präzedenzfall zu schaffen. Der Verweis von Schäffer auf andere Kommunen hinke, weil die gezeigten Bilder aus Gewerbegebieten stammen würden. Für Richard Fischer (SPD) hatte der Antrag so kurz vor der Kommunalwahl einen „Beigeschmack“. Er warnte davor, dem neuen Stadtrat vorzugreifen und Vorgaben auf die Schnelle zu ändern. Am Ende wurde der Antrag mit 10:1 Stimmen abgelehnt.