Rattenkirchen – Ein Bauherr möchte in Masch nach einem Brand im Mai 2025 einen Ersatzbau für einen Teil einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle errichten. Die Grundfläche verkleinert sich dabei geringfügig gegenüber dem bisherigen Gebäude. Das neue Gebäude wird unmittelbar an den bestehenden Teil angebaut, die Firsthöhe richtet sich nach dem Bestand. Da die Erschließung nach wie vor gesichert ist, alle Abstandsflächen eingehalten werden und sich auch am äußeren Erscheinungsbild kaum etwas ändert, konnte der Gemeinderat dem Vorhaben einstimmig zustimmen, sofern die Prüfung der Privilegierung durch die untere Bauaufsichtsbehörde positiv ausfällt. In Ramering soll als Ersatz für ein derzeit für die Jägerei genutztes Gebäude ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage sowie ein Ersatzbau eines Nebengebäudes entstehen. Während Erschließung und leicht überlappende Abstandsflächen von Haus und Garage aus Sicht der Verwaltung kein Problem darstellten, wurde als Maßgabe für die Genehmigung die Sicherung der Abwasserentsorgung festgehalten: Sofern der Zweckverband Abwasserteich Ramering die Zustimmung für die Einleitung des Abwassers auch des Bauvorhabens gibt, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.