Rathaus hat am Faschingsdienstag zu

Neumarkt-St.Veit – Geschlossen bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar, das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-St. Veit für den regulären Parteiverkehr; lediglich das Einwohnermeldeamt ist für Wahlangelegenheiten wie die Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen von 8 bis 12 Uhr ge

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Mittwoch, 29. April 2026

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