Rathaus hat am Faschingsdienstag zu
Neumarkt-St.Veit – Geschlossen bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar, das Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-St. Veit für den regulären Parteiverkehr; lediglich das Einwohnermeldeamt ist für Wahlangelegenheiten wie die Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen von 8 bis 12 Uhr ge