Autohändler handelte mit Kokain

von Redaktion

Amtsgericht Mühldorf Angeklagter kommt mit Bewährungsstrafe davon

Mühldorf – Weil ein Händler nicht nur Autos und Werkstattleistungen angeboten, sondern auch mit Kokain gehandelt haben soll, fand er sich auf der Anklagebank des Amtsgerichts wieder. Laut Anklage soll der Autohändler aus dem Landkreis Mühldorf in sechs Fällen unerlaubten Handel mit Kokain betrieben haben. Staatsanwalt David Heberlein listete eine Drogenmenge von insgesamt 60 Gramm Kokain mit einem Reinheitsgrad von rund 60 Prozent auf.

Der Angeklagte war für die Kripo Mühldorf und die Staatsanwaltschaft Traunstein ein eher zufälliger „Beifang“ der Ermittlungen gegen einen anderen, bereits verurteilten Drogenhändler. Dessen Telefongespräche wurden überwacht und dabei tauchte auch der Autohändler als Gesprächspartner auf – anfangs als Zeuge, später als Verdächtiger. In den Telefonaten wurde verklausuliert über Drogenbestellungen und -abholungen gesprochen.

Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Mühldorf räumte der Mann die angeklagten Taten pauschal ein. Das übernahm sein Verteidiger Hanns Barbarino und schränkte ein, dass sein Mandant sich nicht mehr genau an die Vorfälle im August 2024 erinnern könne. „Er ist starker Kokainkonsument und hat den allergrößten Teil des Kokains für sich selbst erworben und konsumiert“, so der Rechtsanwalt. Für Richter Greifenstein ein glaubhafter Einwurf. Denn ihm lag ein Bescheid des Landratsamtes vor, nachdem dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Grund dafür war eine Verkehrskontrolle am 8. November 2025, in die der Angeklagte getappt war, und bei der „einiges Kokain im Blut“ bei ihm festgestellt worden war. Dass er selbst seit Jahren konsumiere, habe er auch mehrfach bei der polizeilichen Durchsuchung seiner Werkstatt im November 2024 mitgeteilt. „Sie konsumieren offensichtlich bis heute“, fragte der Richter, was der Angeklagte mit einem zustimmenden Nicken bejahte.

Nach mehreren Verurteilungen zu Bewährungsstrafen und fehlgeschlagenen Therapieversuchen in Kliniken landete er in Haft, aus der er 2013 entlassen wurde. Seither bekommt der Mann im Rahmen einer Drogenersatztherapie vom Arzt einmal im Monat eine Depotspritze, stand fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Vor circa eineinhalb Jahren sei er wegen Stress in der Familie wieder rückfällig geworden. „Ich war wirklich über zehn Jahre sauber“, versicherte er dem Gericht und schob mit leiser Stimme hinterher: „Ich bin ein suchtkranker Mensch.“

Er müsse zwischen drei und zehn Gramm Kokain zwar nicht täglich, aber doch „quartalsmäßig“ konsumiert haben, rechnete der Staatsanwalt vor. Er habe mit seinem Auto- und Schrotthandel wohl hervorragend verdient. Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe nur wenig Kokain weiterverkauft, er habe das meiste selbst gebraucht, um bis zu 15 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche zu arbeiten. Bei der Verkehrskontrolle habe er eine gigantische Menge an Koks im Blut gehabt, das Zehnfache eines Durchschnittskonsumenten. „So etwas habe ich noch nie gesehen“, stellte Barbarino fest.

Nach einer Unterbrechung der Verhandlung für ein Rechtsgespräch wurde dem Angeklagten vom Richter ein Strafrahmen von eineinhalb bis zwei Jahren mit der Chance auf Bewährung im Gegenzug für ein umfangreicheres Geständnis in Aussicht gestellt. Dieser stimmte eher zähneknirschend zu.

Für Erwerb, Handel und Besitz von Drogen forderte Staatsanwalt Heberlein das Maximum von zwei Jahren als Freiheitsstrafe. Mit beiden Augen zugedrückt und „gerade noch“ könne dies zu fünf Jahren Bewährung ausgesetzt werden. Der Verteidiger mahnte, es gehe bei seinem Mandanten um sehr viel. Seit 2013 sei er „bei einem extremen Vorleben“ mit 14 Vorstrafen nicht mehr straffällig geworden. „Er hat‘s kapiert“, man müsse ihm wieder auf die Füße helfen. Ein Jahr und sechs Monate, selbstverständlich mit Bewährungschance, seien als Strafe ausreichend.

Das Schöffengericht verurteilte den voll geständigen Mann schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Ein letztes Mal wurde dem Verurteilten eine Bewährungszeit eingeräumt: fünf Jahre, der „längste zur Verfügung stehende Bewährungszeitrahmen“, wie Richter Greifenstein unterstrich. Der Angeklagte reagierte darauf enttäuscht, mit einem schweren und lauten Ausatmen.

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