Schwindegg – Ein Beispiel für den sogenannten „Bauturbo“ gab es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Behandelt wurde der Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelcarport am Pienzenauerplatz. Damit wurden drei Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Weil das Grundstück geteilt wird, um ein zweites Haus darauf zu bauen, kann die Baugrenze nicht eingehalten werden. Ein zweites Vollgeschoss ist nötig und die Dachneigung ändert sich, weil es ein energetisch optimiertes Fertighaus wird. Ansonsten werden die Bestimmungen des Bebauungsplans eingehalten. Die Abweichungen sind vereinbar mit den nachbarlichen Interessen und es stehen keine öffentliche Belange entgegen. Auch fügt sich das Haus in die Umgebungsbebauung ein. Der Gemeinderat hielt den Bauantrag im Zuge der Nachverdichtung für sinnvoll und stimmte in diesem Einzelfall mit 15:0 zu. Den „Bauturbo“, in Absprache mit dem Landratsamt, erachtet Bürgermeister Roland Kamhuber für vernünftig, denn eine Bebauungsplanänderung kostet in der Regel zwischen 3.000 und 6.000 Euro und bindet einiges an Kapazitäten in der Verwaltung. sn