Kraiburg – Breite Straßenführung, ein Gehweg für Fußgänger: Am Ortseingang an der Innbrücke wirkt Kraiburg noch großzügig. Doch nur wenige Kurven weiter wird die Straße schmal und unübersichtlich. In engen Kurven geht es teils den Berg hinauf, in der Langgasse ist der Gehweg so schmal, dass zwei Fußgänger gerade nebeneinander gehen können. Wer hier zügig mit dem Auto durchfährt, sorgt bei Passanten schnell für ein ungutes Gefühl.
Reinhard Gruber und Reinhard Graser wollen das nicht länger hinnehmen: Sie setzen sich für Tempo 30 auf vier Straßen rund um den Kraiburger Marktplatz ein: in der Langgasse, der Trostberger Straße, der Bahnhofstraße bis zur Apotheke sowie der Guttenburger Straße bis zur Feuerwehr. Es handelt sich um die Staatsstraßen 2091 und 2092.
Streckenweise
fehlt der Gehweg
„Wir wollen keine Autofahrer gängeln, sondern eine Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer. Denn so, wie es jetzt ist, ist es eine Einschränkung für Fußgänger“, betonen die beiden. Gruber lebt seit seiner Kindheit in der Langgasse, Graser in der Trostberger Straße – beide erleben die Verkehrssituation täglich. In der Langgasse tritt man als Fußgänger beinahe direkt auf die Fahrbahn. Der Gehweg ist äußerst schmal, auch für Autos bleibt wenig Platz. Erst zum Marktplatz hin wird es übersichtlicher, bevor sich am Markttor die nächste Engstelle anschließt. Fußgänger müssen nach dem Tor besonders vorsichtig sein, streckenweise fehlt der Gehweg.
Nach Ansicht der Initiatoren würde Tempo 30 nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch die Lebensqualität verbessern. „In Siedlungsbereichen gilt Tempo 30, nicht aber im Ort. Vielleicht ließe sich der Marktplatz anders gestalten, wenn dort langsamer gefahren wird“, sagt Reinhard Gruber.
Problematisch seien vor allem diejenigen Autofahrer, die die Gegebenheiten ausreizen. „Wer weiß, an welchen Stellen man in welche Schaufenster schauen muss, gibt Gas. Die Ausreißer sind das Gefährliche“, sagt Gruber. Sein Mitstreiter verweist auf die Straßenverkehrsordnung. Innerorts darf nur unter günstigen Umständen mit 50 km/h gefahren werden, Fahrer müssen die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. „Eigentlich ist es klar geregelt, aber das tägliche Erleben zeigt, dass das nicht der Fall ist.“
Beim Landratsamt als zuständiger Verkehrsbehörde haben die beiden einen Antrag auf Tempo 30 gestellt. Die Antwort fiel eindeutig aus: „Wir sehen keine Möglichkeit, den Anträgen zu entsprechen.“ In der Stellungnahme verweist die Behörde auf Geschwindigkeitsmessungen, Unfallzahlen und die baulichen Gegebenheiten. Eine Tempo-30-Regelung würde nach Einschätzung der Behörde die Gefahren nicht reduzieren. Der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer fahre deutlich unter 50 km/h, teils sogar unter 30 km/h. Die wenigen registrierten Vorfälle seien auf individuelles Fehlverhalten zurückzuführen, das auch durch ein Tempolimit nicht verhindert worden wäre.
„Aber warum muss immer erst etwas passieren, damit eine Gefahrenlage erkannt wird?“, fragt sich Gruber. Die Anwohner sehen ein Sicherheitsproblem, die Behörde erkennt aber keine „qualifizierte Gefahrenlage“. Eine solche brauche es, um den fließenden Verkehr zu beschränken. „Das bedeutet, dass das Unfallrisiko das allgemeine Risiko erheblich übersteigen muss“, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit.
Rechtlich sei die Lage klar: Innerorts gilt grundsätzlich Tempo 50. Jede Abweichung stelle einen Eingriff in den fließenden Verkehr und damit in die „Allgemeine Handlungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer“ dar. Eine Behörde müsse nachweisen, dass ein Tempo-Limit „zwingend erforderlich“ ist. Jeder Autofahrer müsse seine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anpassen. „Wer in einer unübersichtlichen Engstelle 50 km/h fährt, verstößt bereits jetzt gegen geltendes Recht“, erklärt die Behörde.
Verkehrsbehörde sieht
keinen Handlungsbedarf
Dass entlang der Strecke ein Altenheim und ein Kindergarten liegen, spielt bei der Beurteilung keine Rolle. Beide Einrichtungen hätten keinen direkten Zugang zur Staatsstraße, sodass die erleichterten Voraussetzungen für Tempo-30-Anordnungen vor sensiblen Einrichtungen nicht greifen.
Für die Verkehrsbehörde ist das Thema vorerst abgeschlossen. Man wolle die Situation jedoch weiter beobachten und prüfe aktuell Maßnahmen wie zum Beispiel bessere Sichtverhältnisse durch Grünschnitt oder Verbesserungen der Beleuchtung.
Gruber und Graser möchten sich mit dieser Entscheidung nicht zufriedengeben. „Wir werden einen weiteren Versuch starten.“ Rückenwind sehen sie in der Unterstützung durch die Gemeinde und in den Ergebnissen einer Veranstaltung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), bei der viele Bürger einer Verkehrsberuhigung hohe Priorität eingeräumt haben.