Lausbubenstreich ohne Folgen

von Redaktion

Eine aufgelöste Party in Mößling hat einen glücklichen Ausgang. Nach Drift-Übungen auf dem Trainingsplatz des FC Mühldorf hatte die Polizei die Feier beendet. Die Ermittlungen sind nun abgeschlossen, das Landratsamt sieht von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ab.

Mühldorf – Es war ein viel diskutierter Polizeieinsatz, der am 17. Januar in Mößling stattgefunden hatte. Mit mehreren Streifenbesatzungen waren die Polizeibeamten nach Mößling alarmiert worden, nachdem ein 19-jähriger Mühldorfer und ein 18-jähriger Burghauser Driftübungen auf dem Trainingsplatz des FC Mühldorf in Mößling durchgeführt hatten. Die Polizei hatte sich einen Überblick verschafft und die Party kurz vor 23 Uhr beendet. Als Grund gab sie die Vielzahl der anwesenden Personen, die zunehmende Unübersichtlichkeit und zum Teil erhebliche Alkoholisierungen an. Auch auf Sachbeschädigungen sowie die Vermüllung des Umfeldes mit leeren Glasflaschen verwies die Polizei damals in ihrer Pressemitteilung zur Beendigung der Party.

Jetzt aber löst sich alles in Wohlgefallen auf. Denn wie das Landratsamt Mühldorf mitteilt, seien die Ermittlungen abgeschlossen. „Es wurde kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, da sich der Anfangsverdacht sowohl in gaststätten- als auch sicherheitsrechtlicher Sicht nicht erhärtet hat“, heißt es dazu von der Pressestelle des Landratsamtes. Aus Sicht der Behörde habe es sich um eine private Feier – die Polizei hatte von knapp 100 Personen gesprochen – gehandelt, für die keine Anzeige erforderlich gewesen sei. Unter welchen Bedingungen dies nötig wäre, dazu kann das Landratsamt keine pauschale Auskunft erteilen: „Das ist einzelfallabhängig.“ Als Kriterium würde unter anderem der Gästekreis gelten. „Kennt der Gastgeber die anwesenden Gäste? Ist der Gästekreis überschaubar und bestimmbar?“

Auch die Organisation der Veranstaltung, Einladung und Werbung würden diesbezüglich eine Rolle spielen. Die Besucheranzahl allein, so das Landratsamt weiter, sei kein Kriterium hinsichtlich der Unterscheidung zwischen öffentlicher und privater Veranstaltung. Als Beispiel werden Hochzeiten genannt für Veranstaltungen mit vielen Besuchern, welche dennoch privat sein können.

Alles andere als privat waren die Fahrübungen auf dem Trainingsplatz des FC, der eigentliche Grund, warum die Polizei Mitte Januar überhaupt alarmiert worden war. Glücklicherweise, so scheint es sich nun darzustellen, befand sich zum Zeitpunkt der Drift-Fahrten Schnee und Eis über dem Rasen. Sie bildeten damit eine Schutzschicht.

Jetzt, da das Eis abgetaut und der Schnee verschwunden ist, hat auch Franz Steiglechner, beim FC verantwortlich für die Sportstätten, bereits einen Blick auf die Rasenfläche geworfen. Sein erstes Fazit: „Leichte Beschädigungen, eigentlich nicht der Rede wert.“ Genaueres wisse man, wenn die Fachfirma den Rasen im Frühjahr gedüngt und hergerichtet habe. Steiglechner ergänzt, dass der Rasen auch von den Schülern der anliegenden Schule genutzt wird.

Auch wenn jetzt kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird: Die 18er-Feier bringt das den drei Jubilaren natürlich nicht wieder zurück. Immerhin haben die drei Jungs ihr Geld wieder. Die 945 Euro, die von den Besuchern der „Party“ als Flat gezahlt wurden, und welche die Polizei zur Beweissicherung mitgenommen hatte, wurden den Geburtstagskindern mittlerweile wieder ausgehändigt.

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