Mühldorf – Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) tritt derzeit wieder vermehrt auf, auch im Landkreis (wir berichteten). Das Gesundheitsamt teilt auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen mit, 2024 gab es 104 Labornachweise, 2025 waren es 105 und in 2026 bisher 26 (Stand 6. Februar 2026).
Seit Juli 2023 besteht in Deutschland eine namentliche Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn es sich um eine akute Infektion handelt. Erfasst seien alle Altersgruppen. Labore und Ärzte müssen positive Nachweise an das Gesundheitsamt übermitteln, um die Krankheitslast besser zu erfassen, teilt die Pressestelle des Landratsamtes mit.
Da das RS-Virus für Neugeborene, Säuglinge, Kleinkinder sowie ältere Menschen mit Vorerkrankungen gefährlich sein kann, wird eine Immunisierung empfohlen. „Für Säuglinge im ersten Lebensjahr gibt es eine passive Immunisierung. Für Menschen über 75 Jahre und chronisch Kranke (zwischen 60 und 74) gibt es eine aktive Immunisierung“, so die Pressestelle. Aktive Immunisierung (Schutzimpfung) regt den Körper an, Antikörper und Gedächtniszellen gegen abgeschwächte Erreger zu bilden, was langfristig schützt. Passive Immunisierung injiziert fertige Antikörper für sofortigen aber nur kurzfristigen (Wochen/Monate) Schutz. Beide Methoden dienen dem Infektionsschutz, unterscheiden sich jedoch in Wirkgeschwindigkeit und Dauer.
Die Kleinsten werden in ihrer ersten RSV-Saison immunisiert. Wer zwischen April und September zur Welt kommt, bekommt die Injektion im Oktober bei den Kinderärzten. Zwischen Oktober und März Geborene bekommen sie idealerweise in der ersten Lebenswoche auf der Entbindungsstation, so das Landratsamt. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Daten von den Kinderärzten vor.kla