Mühldorf – „Sie haben den tatsächlich Geschädigten einen Bärendienst erwiesen“, tadelte Amtsrichter Dr. Christoph Warga am Prozessende die zwei Frauen auf der Anklagebank: Maya X. (40) und ihre Tochter Teodora X. (17; Namen von der Redaktion geändert). Die beiden Rumäninnen hatten im Juli 2023 bei der Waldkraiburger Polizei zwei Landsleute angezeigt, weil sie Teodora sexuell belästigt hätten. Die junge Frau war damals 15. Doch jetzt saßen Mutter und Tochter wegen falscher Verdächtigung als Angeklagte im Amtsgericht Mühldorf.
Laut Anklage der Staatsanwältin Marion Aicher hatten Mutter und Tochter bei der Polizei ausgesagt, Darius (Name von der Redaktion geändert) habe Teodora mehrfach aufgesucht, sie gegen ihren Willen begrapscht und zu küssen versucht. Auch habe er sich auf sie gelegt. Dabei habe es zwischen Teodora und Darius nie eine Beziehung gegeben, Teodora habe ihn „nie gemocht oder schön gefunden“, hieß es in der Anklage. Ein weiterer Landsmann habe sie „einmal im Auto sexuell motiviert am Oberschenkel angefasst und gestreichelt.“
Ermittlungen zeigen
ein anderes Bild
Die anschließenden Ermittlungen gegen die beiden Rumänen zeigten ein anderes Bild: Die 15-Jährige und Darius hatten sehr wohl eine Beziehung, diese sei sogar von Teodora ausgegangen. Auch habe die Mutter von der Beziehung gewusst.
Der Beweis? Laut Anklage gibt es ein Video von Teodoras 15. Geburtstag. Das zeigt Teodora und Darius eng umschlungen – einvernehmlich. Es zeigt auch: Die Mutter hat das beobachtet. Mutter und Tochter, die ohne Anwälte erschienen waren und ohne Vorstrafen sind, wollten sich zu der Anklage zunächst nicht äußern. Richter Warga verwies auf die Bilder in der Akte: „Sie sollten mal nachdenken, ob es geschickt ist, jetzt nichts zu sagen.“ Das könne bei dem Tatvorwurf „sehr wertvoll“ sein. Schweigen. Die Frauen lauschen der Dolmetscherin. Mutter und Tochter schauen sich an. Keine Aussage.
„Mehr als goldene Brücken bauen kann ich nicht. Drüber gehen müssen sie selber“, wiederholte Richter Warga nach mehrfachen Versuchen, den Frauen ihre Lage zu verdeutlichen.
Mutter und Tochter beraten sich kurz vor dem Sitzungssaal. Dann fängt die Mutter an: „In der Anklage wurde ein bisschen übertrieben …“
„Bitte keinen
Blödsinn erzählen“
„Ich unterbreche Sie in Ihrem eigenen Interesse“, wirft Warga ein, „um Ihnen eine letzte Chance auf ein strafmilderndes Geständnis zu geben. Sie sollten nicht ,rumeiern‘ und ,bagatellisieren‘, Sie sollten bitte keinen Blödsinn erzählen“. Richter Warga: „Mehr an gut gemeinten Ratschlägen gibt es nicht mehr. Ist die Anklage richtig oder nicht?“
„Da“, sagte die Mutter. „Ja.“ Sie habe ihrer Tochter geglaubt und wollte ihr nicht in den Rücken fallen. Deshalb habe sie bei der Polizei gesagt, dass ihre Tochter von Darius nichts wollte.
„Die Aussage war falsch. Sie wussten, dass sie sich umarmt und geküsst haben“, hielt ihr Warga entgegen. Die Umarmung auf den Fotos wirke „sehr einvernehmlich“. Auch vor der Polizei müsse man die Wahrheit sagen.
Nach einigem Winden räumte auch Teodora ein: „Es war mit meinem Einverständnis.“ Niemand habe sie gezwungen. Aber warum dann die falschen Aussagen bei der Polizei? Ein mögliches Motiv deutete der als Zeuge geladene Waldkraiburger Polizist an. Denn neben dem Video gab es auch Chatverläufe. „Es gab wohl eine Nachricht, dass man sich von der Beziehung einen Vorteil versprochen hatte, der sich aber nicht als erfolgreich erwiesen habe“, erklärte der Zeuge. „Der Mann war wohl nicht genug gut betucht.“
Komplette Hintergründe
bleiben im Dunkeln
Mehr war zu den Hintergründen nicht zu erfahren. „Die komplette Motivlage werden wir wohl nicht aufklären, selbst wenn wir die beiden Stunden befragen“, meinte Warga.
Das Verfahren gegen die Tochter, die als Küchenhelferin arbeitet, wurde nach ihrem Geständnis gegen eine Geldauflage eingestellt. Sie muss bis Juli 1.000 Euro an den Mühldorfer Verein Lichtblicke bezahlen. „Billiger ist es nicht zu haben“, betonte Warga.
Für die Mutter forderte Staatsanwältin Aicher eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 15 Euro. Sie betonte, dass eine falsche Verdächtigung für den Geschädigten eine Rufschädigung und unter Umständen auch psychische Folgen habe.
Maya X. sagte zum Schluss nur: „Ich möchte mich für die Probleme entschuldigen, die ich geschaffen habe.“
Urteil mit deutlichen
Worten an Angeklagte
Richter Warga verhängte schließlich eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 15 Euro. Die Mutter habe ihrer Tochter geglaubt, hielt ihr Warga zugute. „Aber dabei ist sie deutlich über das Ziel hinausgeschossen.“ Eine falsche Verdächtigung sei eine schwerwiegende Straftat, da sie mit einer „großen sozialen Ächtung verbunden“ sei. Gerade da sei es besonders wichtig, dass wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, da müsse man ganz besonders kritisch nachfragen. Ihr Verhalten sei „ein Bärendienst für die tatsächlich Geschädigten“ gewesen, redete Warga den Frauen ins Gewissen.
Lügen schaden
tatsächlich Geschädigten
Gerade bei sexuellen Übergriffen gebe es oft nur die Aussagen der Betroffenen. Umso wichtiger seien wahrheitsgemäße Angaben. Sonst würde den tatsächlich Geschädigten nicht mehr geglaubt. „Das haben sie in Kauf genommen.“
Maya X. nahm das Urteil an. Es ist rechtskräftig.