Waldkraiburg – Alkohol war das alles beherrschende Suchtmittel eines Pärchens, das sich im Jahr 2024 bei einer Entzugsmaßnahme kennenlernte, kurz darauf zusammenzog und bis März 2025 eher unauffällig in Waldkraiburg eine Mietwohnung bewohnte.
Zwischen dem 6. und 12. April soll der Mann seine Freundin jedoch viermal geschlagen haben, zweimal nachts und zweimal mittags. Nach den Angaben der Frau habe er sie mit „dumpfer Gewalteinwirkung“ körperlich so malträtiert, dass Hämatome an Kopf, Auge, Rücken, Brust und Oberarmen entstanden. Einmal soll er sie gegen einen Kühlschrank gestoßen haben, öfter büschelweise Haare ausgerissen und ihr auf der Straße nachgelaufen sein, um sie anzuschreien und wieder „einzufangen“.
Zeugenaussagen und
medizinische Gutachten
Der 31-Jährige saß auf der Anklagebank des Amtsgerichts Mühldorf und hatte sich wegen sechsfacher vorsätzlicher und einer gefährlichen Körperverletzung zu verantworten. Letztere wurde ihm vorgeworfen, weil er die Frau gewürgt und sie Schäden am Kehlkopf davongetragen haben soll.
Dazu nahm ein Rechtsmediziner Stellung und berichtete von seiner Untersuchung, die drei Tage nach diesem Vorfall stattfand. An mehreren Körperstellen und im Gesicht habe er Hämatome und Schwellungen festgestellt, die zweifelsfrei von der Prügelei herrührten. Im Halsbereich habe er umfangreiche Einblutungen gesehen. In seinem Gutachten ging der Sachverständige von einem Kehlkopfabbruch aus und räumte ein, in Übereinstimmung mit einem Kollegen zu dieser Diagnose gekommen zu sein. Tags darauf wurde die Geschädigte einem Radiologen vorgestellt, der nach einschlägiger Untersuchung mit einer Computertomografie diesen Untersuchungsbefund nicht bestätigte.
Bei der Verhandlung hörte die Richterin Dr. Angela Miechielsen mehrere Polizisten als Zeugen an, die übereinstimmend von den häufigen Einsätzen in dieser Zeitspanne berichteten. Immer sei Alkohol die treibende Kraft für Schlägereien gewesen. Die Geschädigte habe regelmäßig Anzeige erstattet und diese im nüchternen Zustand jeweils wieder zurückgezogen. Der Angeklagte sei von der Polizei auch auf die Wache mitgenommen worden, um einer Fremdgefährdung vorzubeugen. Zwei Promille Blutalkohol seien gemessen worden, ein anderes Mal 4,2 Promille. Den polizeilichen Maßnahmen habe er ohne Widerstand Folge geleistet.
Eine Nachbarin bezeugte, dass sie Hilfeschreie vernahm und die Frau dann betrunken und verängstigt auf der Außentreppe vorfand. Der Angeklagte habe seine Partnerin sehr „ruppig“ angefasst und zurück in die Wohnung geschleift, während sie in die Hose machte.
Laut Anklageschrift soll es im Juni zu weiteren Gewaltattacken des Angeklagten gekommen sein. Die Frau klagte über Schluckbeschwerden, weil der Partner sie gewürgt haben soll. Sie leide unter Todesangst, gab sie an und wurde darauf einer Rechtsmedizinerin im Institut für Rechtsmedizin vorgestellt, die bei der Verhandlung ihr Gutachten vortrug.
Kratzer, die mit Fingernägeln verursacht wurden, Hämatome am ganzen Körper, die jedoch auch von Stürzen herrühren konnten, stellte sie fest. Trotz starker Tätowierungen seien Hämatome auch an den Gliedmaßen zu sehen gewesen. Dass ihr ganze Haarbüschel ausgerissen wurden, konnte die Ärztin nicht erkennen. Keinen Befund habe sie für das von der Frau behauptete Würgen. Ein relevantes Maß für eine lebensgefährliche Verletzung könne sie nicht bestätigen. Die Blutuntersuchung zeigte im niederen Bereich eine Reihe von toxischen Cannabinoiden und anderen Suchtmitteln; der Alkoholgehalt sei beachtlich gewesen.
Geständnis und
ein neues Leben
Rechtsanwalt Martin Lämmlein erklärte für den Angeklagten, er räume die Anschuldigungen mit Ausnahme des Würgens ein. Vielfach habe er die Frau aufheben müssen, wenn sie in ihrem Delirium hingefallen sei. Auch daher stammten viele blaue Flecken.
Er habe im jugendlichen Alter mit Alkoholkonsum begonnen und kontinuierlich täglich getrunken. Mit Unterbrechung für eine stationäre Langzeittherapie, die er abgebrochen habe, sei sein Mandant immer in Lohn und Brot gestanden. Seit Oktober 2025 lebe er auf einem Hof in Fleckenbühl, einem Ort für Suchtkranke, an dem ohne Therapeuten gearbeitet wird und drei Maximen herrschen: Keine Gewalt, keine Suchtmittel – also auch kein Alkohol, keine Zigaretten. Er rechne damit, dort etwa zwei Jahre zu bleiben, um danach ein suchtfreies Leben führen zu können. Die Beziehung zu der Freundin habe er mit seinem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung beendet.
Mit Zustimmung von Staatsanwältin Sophie Schützwohl stellte die Richterin das Verfahren wegen der gefährlichen Körperverletzung bezüglich des Würgens mangels ausreichender Beweise ein.
Es sei immer Alkohol im Spiel gewesen, sie schließe nicht aus, dass es auch Angriffe seitens der Frau gegeben habe, sagte die Staatsanwältin. Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 15 Euro hielt sie für angemessen. Verteidiger Lämmlein verwies auf die völlige Umkrempelung des Lebens seines Mandanten, die verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit und auf seine Entschuldigung. 140 Tagessätze schienen ihm genug.
Richterin Dr. Miechielsen rechnete dem bis dahin unbescholtenen Angeklagten hoch an, dass er der Geschädigten eine Aussage ersparte. Es habe sich um eine toxische Beziehung gehandelt, mit Schmerzen und Exzessen. 160 Tagessätze à 15 Euro lautete das Urteil. Theresia Atalay