Waldkraiburg/Traunstein – Wegen besonders schwerer Vergewaltigung seiner Frau und schwerer Körperverletzung stand ein 31-Jähriger aus Waldkraiburg erneut vor dem Traunsteiner Landgericht. Wie schon zu Prozessbeginn beteuerte der Angeklagte seine Unschuld: „Ich weiß nicht, warum ich hier bin“, sagte er.
Geschädigte sollte
aussagen, kam aber nicht
Es geht um die Nacht auf 11. Juni 2025: In der gemeinsamen Wohnung in Waldkraiburg habe man zuerst mit Freunden gefeiert. Später im Bett habe die Frau dann dem Sex zugestimmt – ihn danach aber beschimpft und getreten. Um den „Redeschwall“ zu beenden, habe sie der Angeklagte am Hals gepackt, kurz danach aber aufgehört und sich entschuldigt. Die beiden sind seit rund acht Jahren ein Paar. Für Montag wäre auch die wichtigste Zeugin geladen gewesen: nämlich die mutmaßlich Geschädigte selbst. Doch sie tauchte nicht auf. Sollte die Frau auch beim kommenden Verhandlungstag nicht erscheinen, muss sich das Gericht mit einer Tonaufzeichnung von einer früheren Vernehmung begnügen. Derweil wurden Polizisten als Zeugen geladen. Die Frau habe „gefasst“ gewirkt, als sie die Anzeige aufgab – „aber als es um die Tat ging, machte sie einen eingeschüchterten Eindruck und war den Tränen nahe“, so einer der Beamten. Allen fielen die Würgemale am Hals der Frau auf, dazu auch Einblutungen an den Augen und Kratzer. Fotos davon zeigte das Landgericht ebenfalls.
Laut den Angaben der Frau – und Staatsanwältin Sophie Schützwohl – spielte sich die Nacht in der gemeinsamen Wohnung anders ab. Als die Geschädigte schlief habe ihr der Angeklagte immer wieder signalisiert, Sex zu wollen und zog der Frau schon die Shorts hinunter. Dass sie ablehnte, „akzeptierte der Angeklagte nicht“, so Staatsanwältin Schützwohl; und das, obwohl die gemeinsame, vierjährige Tochter mit im Bett lag.
Angeklagter soll
Frau gewürgt haben
Irgendwann habe sich die Frau dann ans Fußende des Bettes gelegt, um Abstand zum 31-Jährigen zu gewinnen. Dann sei ihr der Angeklagte gefolgt, habe ihr das Knie ins Gesicht gedrückt und gesagt, dass „nicht sie als seine Frau es entscheide, wann es zum Geschlechtsverkehr komme“, wie es die Staatsanwältin dem Mann vorwirft.
Der Angeklagte habe die Frau dann gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Auch Hautverfärbungen im Gesicht erlitt sie schon. Schließlich holte der 31-Jährige laut Anklage ein Messer mit 15 Zentimeter Klingenlänge und hielt der Frau die Klinge an den Hals. „Die Frau war durch das Messer derart verängstigt, dass sie dem Angeklagten versicherte, nicht mehr ‚Nein‘ zu sagen“, so Staatsanwältin Schützwohl. Erst, als sich die Frau für ihr ablehnendes Verhalten zuvor entschuldigte, habe der Angeklagte das Messer weggelegt – und sie unter diesen Umständen schließlich vergewaltigt. Xaver Eichstädter