Jettenbach – Die Jettenbacher staunten nicht schlecht, als sie ihre Briefwahlunterlagen in den Händen hielten. Auf den Stimmzetteln zur Wahl des Bürgermeisters und des Gemeinderates hat sich nämlich ein Fehler eingeschlichen, wie ein aufmerksamer Leser den OVB-Heimatzeitungen mitteilte. Ausgerechnet im Siegel der Gemeinde steht nicht „Jettenbach“, sondern „Jetteenbach“.
Der kleine Fehler hat sich laut dem Leser bereits herumgesprochen und sorgt für Belustigung. Doch etwas ernst ist es auch. Denn der Jettenbacher befürchtet, dass die Unterlagen für die Kommunalwahl am 8. März damit nun ungültig sind.
Wahlleiterin
gibt Entwarnung
Monika Böhnisch, Geschäftsstellenleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg und Wahlleiterin in Jettenbach, kann jedoch Entwarnung geben. Sie habe den Fall ausführlich geprüft: Der Schreibfehler „hat keine Auswirkungen“, sagte sie und betonte: „Die Unterlagen sind gültig.“ Denn das zusätzliche „E“ im Siegel beeinflusse die Wahl nicht erheblich, sagt Böhnisch.
Auch Jettenbachs Bürgermeisterin Maria Maier hatte von dem Vorfall erfahren. „Alles ist menschlich“, sagte sie auf die Frage, wie es dazu kommen konnte.
Das fehlerhafte Siegel ist zudem auch auf den Wahlunterlagen für alle Vor-Ort-Wähler, erklärt Böhnisch. Die Unterlagen seien bereits alle gedruckt. Aber auch hier hat es laut der Wahlleiterin keine Auswirkungen, ob nun „Jettenbach“ oder „Jetteenbach“ im Siegel steht. „Schlimmer wäre es, wenn der Name eines Kandidaten falsch geschrieben wäre“, sagt sie.
Doch auch das kommt vor, wie ein Beispiel aus der Europawahl 2024 zeigt. Damals war der Name einer CDU-Kandidatin aus Mecklenburg-Vorpommern falsch geschrieben, heißt es auf der Website der Bundeswahlleiterin. Hier mogelte sich ein zusätzliches „A“ in den Nachnamen der Bewerberin. Auf Platz zwei der Liste stand somit nicht richtigerweise „Ilka Thoms“, sondern „Ilka Thomas“.
Auch das hatte aber keine Auswirkungen. „Die Stimmzettel sind ungeachtet dessen gültig und können bedenkenlos für die Stimmabgabe genutzt werden“, hieß es damals. „Aufgrund der weit vorangeschrittenen Wahlvorbereitungen und mit Blick auf den Beginn des Versands der Briefwahlunterlagen ist ein Neudruck der Stimmzettel nicht mehr möglich“, teilte die Bundeswahlleiterin damals mit.