Aschau – Die geplante Erweiterung der Nitrochemie in Aschau-Werk sorgt bei einigen Bürgern für Aufregung. Besonders Anwohner in den Orten Urfahrn und Fraham haben große Sorgen. Das wurde auch in der Sondersitzung des Aschauer Gemeinderates zur geplanten Erweiterung deutlich.
Nitrochemie wollte
schon 1988 erweitern
In den Stellungnahmen zur Vergrößerung des Industriegebietes war auch immer wieder die Rede von einer Entscheidung aus dem Jahr 1988. Schon damals wollte das Tochterunternehmen des Rüstungsgiganten Rheinmetall erweitern. Damals stellte sich die Regierung von Oberbayern gegen die Pläne.
Am 2. Dezember 1988 berichteten die Waldkraiburger Nachrichten, dass „die Regierung von Oberbayern nicht allen Wünschen der Gemeinde“ habe zustimmen können, denn „auch die Planungshoheit der Gemeinde hat ihre gesetzlichen Grenzen“.
„So musste die Genehmigung für die südwestlich liegende Teilfläche des Industriegebietes nördlich von Urfahrn versagt werden, weil sie mit den gesetzlichen Vorschriften in Widerspruch stehen würden“, heißt es weiter. Grund sei gewesen, dass die Ziele der Regional- und Landesplanung sowie die gesetzlichen Schranken des Baurechts keine positive Entscheidung zugelassen hätten.
„Die abgelehnte Industriefläche würde zu einer Zersiedelung führen“, schrieben die Waldkraiburger Nachrichten. „Der Eingriff in besonders schützenswerten und intakten Naturraum kann auch nicht durch einen Eingrünungsstreifen oder durch abschirmende Sicherheitswälle, die nicht vertretbar sind, gemindert oder verhindert werden“, lautet der Zeitungsbericht von 1988.
Schon damals habe die Regierung von Oberbayern die Gemeinde auf die günstigeren Erweiterungsmöglichkeiten im Norden des Industriegebietes und die Nutzung der Kiesgrube hingewiesen.
Deswegen war die Behörde der Meinung, dass „die Freihaltung der Innterrasse höher als die mögliche Bebaubarkeit zu gewichten“ sei, heißt es. Sie habe deswegen empfohlen, das abgelehnte Gelände als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan auszuweisen, so der Bericht von damals. Heute sieht die Situation jedoch anders aus. Mittlerweile hat die Regierung von Oberbayern keine Einwände mehr, das Industriegebiet im Süden zu erweitern. Das geht aus der jüngsten Stellungnahme der Behörde hervor. Darin heißt es: „Der Erweiterungsbereich schließt unmittelbar südlich an das bestehende Industriegebiet an und die Erschließung der Flächen erfolgt vonseiten des Werksgeländes. Aus landesplanerischer Sicht steht die vorgelegte Planung nicht im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan-Ziel 3.3“ (Vermeidung von Zersiedelung).
Rechtslage hat
sich geändert
Dass sich die Einschätzung der Regierung von Oberbayern geändert hat, hat ihren Grund darin, dass „sich seit den 1980er-Jahren sowohl die Sach- als auch die Rechtslage wesentlich geändert haben“, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Denn der Landesentwicklungsplan (LEP) ist nun ein anderer. 1988 wurde in diesem noch die Ausweisung von gewerblichen Flächen genau geregelt. „Im aktuell geltenden LEP vom 1. Juni 2023 sind solche Regelungen nicht mehr enthalten“, so die Regierung von Oberbayern. „Bei der in den 1980er-Jahren beabsichtigten umfangreichen Ausweisung von Industrieflächen bestanden auch erhebliche Zweifel, ob dafür ein Bedarf bestand“, heißt es weiter. Heute sehe das anders aus. „Die im Industriegebiet Aschau-Werk ansässigen Unternehmen haben einen konkreten Erweiterungsbedarf“, heißt es von der Regierung von Oberbayern.