Mühldorf – Die Kreisstadt informiert über die Kommunalwahl. Dabei werden rund 39.500 Mandatsträger für sechs Jahre gewählt. Alle Wahlberechtigten sollten mittlerweile ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Ist das nicht der Fall, wendet man sich umgehend an das Wahlamt. Im Falle einer Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl gibt es keine gesonderte Wahlbenachrichtigung. Die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung muss aufbewahrt und erneut mit dem Identitätsnachweis vorgezeigt werden. Für den Stadtrat dürfen maximal 30 Stimmen vergeben werden, pro Kandidat höchstens drei. Wird dieses Limit überschritten, ist der Stimmzettel ungültig. Analog ist es bei der Wahl zum Kreistag, bei der die Stimmenhöchstzahl allerdings bei 60 Stimmen liegt. Auf diesen beiden großen Stimmzetteln ist kumulieren und panaschieren erlaubt. Also das Anhäufen von bis zu drei Stimmen pro Kandidatin oder Kandidat und die Stimmenvergabe über mehrere Partei- und Gruppierungslisten hinweg. Um das Prozedere zu üben, stellt die Stadt auf ihrer Website unter www.muehldorf.de/292-Kommunalwahl.html einen interaktiven Probestimmzettel für den Stadtrat bereit.