53-Jähriger vor dem Landgericht Traunstein: Mangel an Krankheitseinsicht

von Redaktion

Psychisch Kranker begeht erhebliche Straftaten – Unterbringung in psychiatrischer Fachklinik angeordnet

Traunstein/Waldkraiburg/ Wasserburg – „Erhebliche Straftaten, wenn auch nicht die allerschwersten“, hatten gestern die Unterbringung eines schwer psychisch kranken Beschuldigten (53) aus Waldkraiburg in einer psychiatrischen Fachklinik zur Folge.

Die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune sah keine Möglichkeit für eine Aussetzung der Maßregel zur Bewährung – vor allem, weil es bislang an der Krankheitseinsicht des Mannes mangelt.

Der Fall ist tragisch. Der Beschuldigte fühlt sich seit Langem als eine Art Heilsbringer und Weltretter, der die Welt in Ordnung bringen möchte, als „König von Babylon“, für den keine Regeln gelten, der gegen „Lügen“ vorgeht und Übeltäter „beseitigen“ möchte. Für sein Ziel tritt er notfalls aggressiv ein.

Gemäß Antragsschrift von Staatsanwalt Mario Schild-John leistete sich der 53-Jährige zwischen August 2024 und April 2025 vor diesem Hintergrund mehrere Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit. Körperverletzungen sowohl auf offener Straße als auch an Mitpatienten im Bezirksklinikum in Gabersee, eine verbale wie körperliche Attacke auf eine Zugbegleiterin anlässlich einer Schwarzfahrt, hinterher bei einer Rangelei am Bahnhof Wasserburg einen tätlichen Angriff auf einen Polizeibeamten.

Fünf Sachbeschädigungen durch Abreißen von insgesamt 18 Wahlplakaten verschiedener Parteien in Waldkraiburg stellte das Gericht als „unerhebliche“ Delikte ein. In dem Sicherungsverfahren hatte der Beschuldigte einige der Vorwürfe eingeräumt, sie aber deutlich heruntergespielt.

Staatsanwalt Mario Schild-John beantragte, entsprechend dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee die Unterbringung des 53-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung anzuordnen. Die Wiederholungsgefahr für vergleichbare Taten sei hoch. Der Beschuldigte wolle andere Menschen „disziplinieren“ und sei bereit, seine Ansichten mit Gewalt durchzusetzen. Nach wie vor sei er „uneinsichtig“ in seine massive Erkrankung.

Auf „Freispruch“ wegen Schuldunfähigkeit ihres Mandanten plädierte die Verteidigerin, Anita Süßenguth aus Neuötting. Die begangenen Straftaten seien „nicht erheblich“. Der 53-Jährige sei bereit, die notwendigen Medikamente einzunehmen.

Falls das Gericht doch zu einer Unterbringung gelange, solle sie unter Auflage einer ambulanten Behandlung zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Anwältin im Schlussantrag.

Die Siebte Strafkammer schloss sich gestern dem Staatsanwalt an. Das Gericht habe viele Zeugen angehört, die den Sachverhalt bestätigt hätten, betonte Vorsitzende Richterin Christina Braune. Der Beschuldigte sei weiterhin „gefährlich für die Allgemeinheit, nicht nur für Menschen in einer geschützten Einrichtung“, wo der 53-Jährige die letzten Jahre zumeist gelebt habe. Eine Unterbringung sei auch „verhältnismäßig“. Braune begründete: „Unerhebliche Taten wie die mit den Wahlplakaten haben wir eingestellt. Aber eine Körperverletzung in Richtung des Kopfes, Bedrohungen wie ‚ich brenn die Hütte nieder‘ und Angriffe gegen Zugbegleiter sind erhebliche Straftaten.“ Das Packen eines Mitpatienten am Hals könne schlimme Folgen haben: „Es reicht, wenn man jemand rechts und links an der Carotis (an der Halsschlagader, Anmerkung der Red.) erwischt. Schon kann es vorbei sein.“ Eine Bewährung schloss Richterin Braune aktuell aus. Nach wie vor fehle es an hinreichender Krankheitseinsicht des Beschuldigten – auch wenn sich sein Zustand insgesamt schon gebessert habe. Die Einnahme der unverzichtbaren Medikamente sei jedoch noch immer „unzulänglich“. kd

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