Stichprobenartige Begehungen

von Redaktion

Mühldorf – Von April 2026 bis Oktober 2028 werden stichprobenartige Begehungen besonders schutzwürdiger Zonen stattfinden. Wie das Bayerische Landesamt für Umwelt mitgeteilt hat, finden auch in Mühldorf Untersuchungen statt. Grundlage dafür ist Artikel elf der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Darin haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Überwachung besonders schutzwürdiger Lebensräume für Tiere und Pflanzen verpflichtet. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren.

Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke. Für weitere Auskünfte steht die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Mühldorf zur Verfügung.

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