Buchbach – Im neuen Baugebiet „Steeg IV“ sollen vier Mehrfamilienhäuser, ein Mitarbeiterwohnheim und Reihenhäuser entstehen. Das Projekt bringt Chancen für Mitarbeiter der Bauer-Gruppe, wirft aber auch Fragen zur Umwelt und zum benachbarten Schützenheim auf.
Viele Gedanken und Beratungen sind in das neue Baugebiet in Steeg eingeflossen. Der Buchbacher Marktgemeinderat hat in nichtöffentlichen Sitzungen die Punkte zur Aufstellung des Bebauungsplans „Steeg IV“ festgezurrt. In der jüngsten Sitzung wurde das Ergebnis vorgestellt.
Mitarbeiterwohnheim mit
maximal 36 Appartements
Knackpunkte des Bebauungsplans liegen in der Verlegung des Erlbachs, in der Höhe der Bauten und in der Nähe zum Schützenheim. Auf einer Fläche von rund einem Hektar sind vier Mehrfamilienhäuser, ein Mitarbeiterwohnheim und ein Reihenhaus mit vier Einheiten vorgesehen. Die Gebäude sollen vorrangig von Mitarbeitern der ortsansässigen Bauer-Gruppe genutzt werden.
Das Mitarbeiterwohnheim ist mit maximal 36 Appartements geplant, die vier Mehrfamilienhäuser sollen maximal acht Wohneinheiten haben und die Hausgruppe mit vier Reihenhäusern soll eine Wohneinheit pro Reihenhaus bekommen. Über die Vergabepraxis lässt sich seitens der Gemeinde nichts aussagen. Die Bauer-Gruppe hat hierbei das Sagen. Sie hat mit der Tochtergesellschaft Tectum das Grundstück gekauft und es ist für die Mitarbeiter gedacht.
Die geplante Verlegung des Erlbachs, der von Nord nach Süd durch das Plan-Grundstück verläuft, soll den Bach zurück zu seinem ursprünglichen Verlauf an der östlichen Grenze des Geltungsbereichs führen. Beim Landratsamt Mühldorf wurde dazu eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.
Verschiedene Bürger hatten sich zu der Planung nach Einsicht der ausgelegten Unterlagen gemeldet. Eine Anregung bestand in der Planung eines Fußwegs im Uferbereich des Bachs. Sie wurde jedoch abgelehnt, mit der Begründung, die Privatheit der Häuser solle gewahrt werden und es sei nicht geplant, den Bachlauf der öffentlichen Naherholung zur Verfügung zu stellen.
Weiter wurde die Höhe des Wohnheims angesprochen. Es ist mit maximal 9,50 Metern geplant. Eine Bürgerin störte die fehlende Einbindung in das ländlich geprägte Umfeld. Dem wurde durch die Reduzierung der Wandhöhe des Reihenhauses Rechnung getragen und der harmonische Übergang zur Nachbarbebauung kann durch die, in ein Satteldach geänderte Dachform, gewährleistet werden.
An der Planung des Wohnheims hält der Marktgemeinderat fest, weil durch die Festsetzung auf drei Vollgeschosse Flächenversiegelung vermieden werden kann und es damit der Durchgrünung des Plangebietes dient. Auch sind nördlich des Plangebietes Gebäude mit Firsthöhen von circa zehn Metern vorhanden.
Eine Gefahr der Überschwemmung durch die Verlegung des Erlbachs besteht nach hydrologischem Gutachten nur in geringfügigen Ausuferungen, auch bei einem 100-jährlichen Hochwasser. Ein anderer Bürger hatte Bedenken zur Planung der Stellplatzgröße. Der Marktgemeinderat hielt hier an der Stellplatzsatzung des Marktes Buchbach fest, da zu erwarten ist, dass sich dadurch der Bedarf verringert.
Befürchtet wurde von einem dritten Bürger die erhöhte Verkehrs- und Lärmbelastung. Der Marktgemeinderat hielt an der Planung mit zwei Einmündungen auf die Staatsstraße und auf die Gewerbestraße fest, weil dadurch der neu entstehende Verkehr verteilt wird. Die Lärmbelastung wurde von einem Gutachter untersucht und soll in den Grenzwerten bleiben. Eine übergebührliche Natur- und Lichtverschmutzung sei nicht zu erwarten.
Sorge um die
soziale Integration
Bedenken wurden auch geäußert, im Hinblick auf die soziale und örtliche Struktur. Doch soll die Kombination des Arbeiterwohnheims mit Siedlungshäusern und dem nahegelegenen Schützenheim gerade der sozialen Integration dienen, so der Marktgemeinderat.
Ein weiterer Bürger monierte den Stellplatznachweis für das Schützenheim. Dieser bleibt jedoch unverändert. Beruhigend setzte der Marktgemeinderat hinzu, ein Wohnheim sei ein Wohngebäude, kein Boardinghaus oder Beherbergungsbetrieb. Dafür bräuchte es andere Voraussetzungen.
Der Marktgemeinderat stimmte einstimmig für den Bebauungsplan. Die Pläne werden nochmals ausgelegt.