Spice-Papier ins Gefängnis geschleust

von Redaktion

Ein 32-jähriger Waldkraiburger stand vor dem Amtsgericht Mühldorf, weil er Spice-Papier in die JVA Bernau geschickt und weitere 20 Seiten bestellt haben soll. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.

Waldkraiburg/Mühldorf – Drogen ins Gefängnis schleusen: Das wirft die Staatsanwaltschaft Hamza Arslan (Name von der Redaktion geändert) aus Waldkraiburg vor. Der 32-jährige türkische Staatsbürger soll Drogen bestellt und auch verkauft haben. Im Juni 2024 habe der Angeklagte 20 Seiten Spice-Papier – also Papier, das mit synthetischen Cannabinoiden beträufelt oder besprüht wurde – über die App Telegram bei einem Drogendealer angefordert. Eine Seite mit zwei Gramm Wirkstoff gab es laut Staatsanwalt Mathias Schramm für 125 Euro. 20 Seiten gab es für 1800 Euro. Zudem soll der Waldkraiburger im August 2024 ein Spice-Papier in die JVA Bernau geschickt haben. Beide Male soll die Ware zum Weitervertrieb gedacht gewesen sein.

Angeklagter will sich
nicht weiter äußern

Verteidiger Jörg Zürner erklärt, dass sein Mandant zugebe, das Drogen-Papier in die JVA Bernau geschickt zu haben und auch, die 20 Seiten bestellt zu haben. Letztere seien jedoch nie bei ihm angekommen. Das Spice-Papier, das letztlich nach Bernau ging, habe er extra bestellt. Den Adressaten im Gefängnis habe er nicht gekannt. Als Absender auf dem Brief sei eine Frau aus Taufkirchen gestanden. Nachfragen des Richters, ob der Angeklagte das Papier versandt oder weitergegeben und ob er etwas für seine Dienste bekommen habe, ließ der Waldkraiburger unbeantwortet. „Dazu möchte mein Mandant nichts sagen. Er nimmt das jetzt auf sich“, erklärte Verteidiger Zürner. Auch dazu, was mit den 20 Blatt Papier aus der ersten Bestellung geschehen sei, wollte sich der Angeklagte nicht äußern. „Meinem Mandanten ist völlig klar, dass das nicht straflos ist. Die große Menge kam jedoch nie an“, sagte Zürner.

Auf Hamza Arslan aufmerksam geworden ist die Polizei über den Drogen-Dealer, bei dem der Waldkraiburger die 20 Blatt Spice-Papier bestellt hatte. Wie ein Polizeibeamter der Kriminalpolizei Nürnberg aussagte, sei der Name des Waldkraiburgers in Chats auf dem Handy des Versenders aufgetaucht. Synthetische Cannabinoide auf Papier seien eine typische Droge im Gefängnis. „Umgangssprachlich ist deswegen auch von ‚Knast-Papier‘ die Rede“, sagte der Zeuge.

Die Ermittlungen zum Waldkraiburger übernahm dann die Kriminalpolizei Mühldorf. Eine Hausdurchsuchung blieb jedoch ohne Ergebnis, sagte ein Mühldorfer Polizist. Die Beamten nahmen auch Fingerabdrücke und Haarproben von dem Angeklagten. Als dann das Spice-Papier in der JVA Bernau auftauchte, stimmten zwei der vier Spuren auf dem Papier mit denen von dem Waldkraiburger überein.

Ob die bestellten 20 Blatt jemals beim Angeklagten ankamen, ließ sich jedoch aus den Chats nicht gänzlich rekonstruieren. Der Angeklagte beschwerte sich bei seinem Lieferanten noch, dass die Bestellung nicht angekommen sei, und fragte nach, ob sie die Polizei abgefangen habe, berichtete Richter Greifenstein aus den Akten. Der Absender habe dies verneint. Weitere Chats lagen dem Gericht nicht vor.

Verteidiger Zürner wollte von den beiden Zeugen jeweils wissen, ob es noch irgendwelche objektiven Beweise gegen seinen Mandanten gebe. Beide verwiesen diesbezüglich nur auf die Chats. Richter Greifenstein fragte nach, ob die Polizei Mühldorf ansonsten gegen den Angeklagten ermittle oder er den Beamten bekannt sei. „Ja, der Angeklagte ist mir bekannt“, so der Zeuge. Er tauche im Bereich der Rauschgiftkriminalität immer wieder auf und halte sich im Dunstkreis des Milieus auf. „Leider können wir wohl nicht mehr feststellen“, sagte Greifenstein an den Staatsanwalt gerichtet.

In seinem Plädoyer stellte Staatsanwalt Schramm fest, dass der Angeklagte 20 Seiten Spice-Papier bestellt hatte, man jedoch nicht wisse, ob diese angekommen sind. Auf ihn zurückzuführen ist das eine Blatt, das in der JVA Bernau angekommen ist. Zugunsten des Angeklagten spreche sein Teilgeständnis. Zu Lasten legte ihm der Staatsanwalt eine Vorstrafe wegen Körperverletzung und seine laut Schramm hohe Rückfallgeschwindigkeit. „Knapp fünf Monate nach Ende seiner Bewährungszeit beging er die heute hier verhandelte Tat“, so der Staatsanwalt.

Insgesamt forderte er eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese sollte jedoch nicht auf Bewährung ausgesetzt werden. „Wer Drogen in die JVA schickt und dann noch einmal die Chance bekommt, in Freiheit zu leben und sich zu beweisen, ist aus meiner Sicht eine Sauerei“, sagte er. Bei Spice-Papier sei zudem die Konzentration der Drogen schwierig zu dosieren, da die Flüssigkeit händisch aufgesprüht werde. „Es kann zu einer Überdosis oder gar zum Tod für Häftlinge führen“, so der Staatsanwalt.

Verteidiger ist überrascht
vom Schlusswort

Verteidiger Zürner war überrascht vom Schlussvortrag des Staatsanwalts. Denn sein Mandant sei nicht nur teilweise geständig gewesen, sondern hätte mehr zugegeben. „Das einzige, was er bestreitet, ist, dass er die Lieferung der 20 Blatt bekommen habe.“ Dazu wurde von der Polizei jedoch nichts gefunden. „Man muss hier zwischen einem echten und einem verbalen Handel unterscheiden“, so der Verteidiger. Zürner hält eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für angemessen.

Zudem sei die Rückfallgeschwindigkeit seines Mandanten nicht hoch. „Seine letzte Verurteilung liegt fünf Jahre zurück. Die Tat ist noch länger her“, sagte er. Sein Mandant habe eine positive Sozialprognose. Dann wandte sich Zürner an den Staatsanwalt. „Sie argumentieren mit Toten in der JVA. Wo sind die Fakten dazu? Ich kenne keinen Fall, bei dem ein Häftling an einer Überdosis in einem bayerischen Gefängnis starb“, sagte er. Damit zu argumentieren, ist für Zürner Stimmungsmache, unseriös und „hat in einem staatsanwaltlichen Plädoyer nichts zu suchen“.

In seinem Urteil folgte Richter Greifenstein dem Vorschlag des Staatsanwalts, den Angeklagten zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen, und setzte diese aber aufgrund positiver Sozialprognosen zur Bewährung aus. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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