Behindert die Windenergie die Bauleitplanung?

von Redaktion

Gemeinde Obertaufkirchen streitet um Sicht auf Kirche in Frauenornau und wehrt sich gegen „Windvorranggebiete“

Obertaufkirchen – Für ein Bauvorhaben in Frauenornau soll die Ergänzungssatzung „Frauenornau I“ geändert und erweitert werden. Allerdings steht die Meinung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege dem entgegen. Das Amt hatte die Planung bereits einmal abgelehnt.

Inzwischen waren seitens der Gemeinde Fotos vorgelegt worden, um die Kritikpunkte zu entkräften. „Eine bloße Ansicht der Kirchturmspitze über die Neubauten hinweg kann keinesfalls einen Ersatz für die freie Ansicht auf die denkmalgeschützte Kirche darstellen“, urteilt das Landesamt für Denkmalpflege. Auch das Argument, dass die Sicht bereits durch andere Gebäude eingeschränkt ist, lässt das Amt nicht gelten. Es sieht darin den Grund, gerade deswegen die letzte Sichtachse besonders zu schützen. Daher wird keine Zustimmung zum Bauantrag in Aussicht gestellt.

Kreisheimatpfleger Peter Huber junior schloss sich der Sichtweise des Landesamtes für Denkmalpflege an. Auch er sagte, die wichtige historische Blickachse sei zu bewahren.

In seiner jüngsten Sitzung schlug der Gemeinderat einstimmig einen Kompromiss vor: Dachaufbauten wie Gauben und Zwerchgiebel seien nicht zulässig. Die Garage sei weitgehend in die natürliche Böschung einzubetten, um den Blick zur Kirche freizuhalten.

Im Bereich der Windenergie hält die Gemeinde an ihren Bedenken fest. Hintergrund ist die angepasste Planung des Regionalen Planungsverbands Südostbayern. Im Gemeindegebiet Obertaufkirchen liegen mehrere geplante Vorrangflächen. In Richtung Rattenkirchen zwischen Wendenheim/Thalham und Pietsham/Unterkagn. In Richtung Schwindegg im Waldstück Hangmaul. Im Annabrunner Holz wurde die Fläche gegenüber dem vorigen Entwurf verkleinert. Das Windvorranggebiet östlich von Paunzenhofen wurde zurückgenommen. Der Gemeinderat hält seine Einwände aufrecht, es seien unzureichende Abstände zu den bestehenden bebauten Bereichen. Zu geringe Pufferzonen könnten die Siedlungsentwicklung einschränken.

Auch gegen eine neue Vorgabe im Regionalplan hat der Gemeinderat Bedenken. Planungen im Umfeld von Windvorranggebieten sollen diese danach nicht „erheblich einschränken“. Der Gemeinderat sieht die Gefahr, dass die kommunale Bauleitplanung hinter der Windenergie zurücksteht. Einstimmig beschloss der Rat, seine Einwendungen beim Planungsverband erneut einzubringen. Außerdem beschloss der Gemeinderat den Haushalt für 2026 einstimmig.

Zum Schluss gab es eine Information zur Vergabe von Schreinerarbeiten für das neue Feuerwehrhaus an die Schreinerei Umgeher in Babensham für 353.653 Euro.sn

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