Gericht würdigt Reifeprozess

von Redaktion

22-Jähriger flieht unter Drogeneinfluss auf der A94 vor der Polizei

Mühldorf – Alles, was Staatsanwältin Vanessa Meyer in zwei Anklageschriften gegen ihn zusammengetragen hatte, gab der Mühldorfer (22) vor dem Schöffengericht „unumwunden“ zu. Die Fragen des Gerichts würde er „schonungslos“ beantworten, kündigte sein Verteidiger an. Zwölf Zeugen konnten sich so ihren Auftritt vor Gericht sparen.

Der Mühldorfer hatte mit seinem Rundum-Geständnis eine ganze Reihe von Straftaten eingeräumt: Im Frühjahr 2024 wurde er dreimal ohne Führerschein und mit Drogen im Blut am Steuer eines Autos erwischt. An einem Moped hatte er ein Traktor-Kennzeichen mit gefälschter Zulassungs- und TÜV-Plakette angebracht.

Von 2022 bis Ende März 2024, im Alter von 18 bis 20 Jahren, hatte er im Raum Töging und Mühldorf mit Betäubungsmitteln und Cannabis gehandelt. Sein Gewinn aus dem Verkauf von Kokain wurde auf rund 24.000 Euro geschätzt, mit dem Cannabis-Handel soll er circa 33.600 Euro verdient haben.

Am 25. April 2024, kurz vor Mitternacht, befuhr der damals 20-Jährige mit seinem Motorrad die A94. Das Motorrad hatte kein Kennzeichen und fiel einer Polizeistreife auf. Laut Anklage täuschte der Mühldorfer zweimal vor, den Anhaltesignalen Folge zu leisten. Stattdessen nötigte er die Polizei zur Vollbremsung, gab Gas und flüchtete mit bis zu 230 km/h weiter in Richtung Mühldorf. Dabei fuhr er ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer teilweise zwischen zwei Autos und überholte mehrmals rechts.

An der Ausfahrt Mühldorf-West verließ er die A94 und raste mit 140 km/h durch Mettenheim-Hart. Um weitere Gefährdungen zu vermeiden, ließ ihn die Polizei ziehen. Der junge Mann wurde wenig später auf seinem Bike in Töging entdeckt und festgenommen.

Angeklagt war der Mühldorfer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein, Urkundenfälschung, Handels mit Betäubungsmitteln und Cannabis, verbotenem Kfz-Rennen, Nötigung und Fahrens ohne Versicherungsschutz. Verhandelt wurde gegen ihn nach dem Jugendgerichtsgesetz, da er zum Tatzeitpunkt Heranwachsender war.

Das umfassende Geständnis sei der Wunsch seines Mandanten gewesen, so Rechtsanwalt Carsten Marx. Der 22-Jährige habe seinen Lebenswandel geändert und wolle mit dem Ballast der Vergangenheit abschließen.

Dementsprechend trat er auf: Sorgfältig gekleidet mit einem bis oben zugeknöpften weißen Hemd, gepflegtem Vollbart, die bis zu den Fingern tätowierten Hände ineinander verschränkt, saß der Mühldorfer aufrecht und konzentriert auf der Anklagebank.

Er lauschte aufmerksam den Worten von Richter, Staatsanwältin, Bewährungshelfer und Jugendgerichtshelfer und bedankte sich höflich, wenn sie seinen geläuterten Lebenswandel thematisierten.

Im Tatzeitraum sei er „polytox“ gewesen, habe regelmäßig verschiedene Drogen gleichzeitig eingeworfen. Nach der Verfolgungsjagd über die Autobahn habe man „eine ganze Apotheke in seinem Blut“ gefunden. Möglicherweise habe die Verhaftung ihn wachgerüttelt: „Er hatte sein bedröhntes Leben und den Druck, Drogen zu konsumieren, satt.“ Er sei enthemmt gewesen, habe aber immer gewusst, was er tat, resümierte der Verteidiger. Dass er nicht in Haft bleiben musste, sei eine glückliche Fügung gewesen. So konnte er sein Leben mit seiner damals neuen Freundin, mittlerweile seiner Verlobten, und einer neuen Arbeitsstelle neu ausrichten. Auch von den illegalen Drogen und dem dazugehörigen Milieu habe er sich verabschiedet. Marx: „Er hat alle Baustellen in seinem Leben angepackt.“

„Hat es bei Ihnen den Schalter umgelegt?“, wollte Richter Dr. Christoph Warga wissen. „Das Leben, das ich geführt habe, war keine gute Grundlage für ein Leben mit Frau“, antwortete der Angeklagte. Im Alter von 15 Jahren hatte ihn ein Arbeitskollege mit Cannabis in Berührung gebracht. In den Folgejahren habe er härtere Sachen wie Ecstasy, Kokain und Ketamin konsumiert, „mehrere Gramm pro Tag“. Seine Ausbildungsstelle habe er verloren und sei „endgültig auf die schiefe Bahn“ geraten. Seit Ende 2024 nehme er keine illegalen Drogen mehr. An die im Gerichtssaal anwesende Schulklasse gewandt, riet er, keine Drogen zu konsumieren: „Das bringt nichts, es macht nichts besser.“

Würde er vom Gericht als Erwachsener behandelt, dann käme er mit diesen „massiven und schweren Straftaten“ nicht unter vier Jahren Haft davon, hielt ihm die Staatsanwältin vor. Durch seinen frühen und schweren Drogenkonsum sei seine persönliche Reifung verzögert. Sie hielt ihm zugute, dass er sich seit den Taten positiv entwickelt habe. Als Strafe forderte sie zwei Jahre Haft, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung: „Ich möchte ihn nicht von seinem richtigen Weg herausreißen.“ Verteidiger Marx schloss sich den Ausführungen an, ergänzte: „Cannabis war die Einstiegsdroge!“

Das Schöffengericht sprach den 22-Jährigen in allen Punkten der Anklage für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Zahlung von 57.600 Euro sowie die Einziehung des Motorrades.

Richter Warga gewährte dem Mühldorfer eine Bewährungszeit von zwei Jahren, unter Aufsicht eines Bewährungshelfers. Seine Drogenabstinenz muss er sechs Monate lang nachweisen. „Betrachtet man die Taten und Ihren heutigen Auftritt, meint man, es handelt sich um zwei verschiedene Personen“, zollte Warga der Entwicklung des Mannes Respekt. „Sie haben die Zeit genutzt, um an sich zu arbeiten und einen Reifeprozess durchlaufen.

Artikel 1 von 11