Integrationskurse im Landkreis auf der Kippe

von Redaktion

Eine neue Regelung für Integrationskurse sorgt für Unsicherheit bei Zugewanderten und Bildungsträgern im Landkreis Mühldorf. Die Folgen sind weniger Kurse, längere Wartezeiten und bedrohte Existenzen. Heimische Volkshochschulen warnen vor den Konsequenzen.

Mühldorf – Zu Beginn des Ukrainekriegs 2022 setzte die Ampelregierung sich das Ziel: schnellstmögliche Integration, besonders in den Arbeitsmarkt. Umsetzbar, wenn die Geflüchteten die deutsche Sprache erlernen. Dafür wurde der Zugang zu Integrationskursen ermöglicht. Wer in Zukunft den Kurs „Deutsch als Fremdsprache“ belegen will, muss möglicherweise mit starken Einschränkungen rechnen. Auslöser: ein Beschluss des Bundesinnenministeriums unter Alexander Dobrindt.

Aufgrund neuer Haushaltsplanungen werden die Anträge von Asylbewerbern, Geduldeten, Menschen aus der Ukraine und von EU-Bürgern auf einen Sprachkurs rückwirkend ab dem 1. Dezember 2025 abgelehnt.

Seit dem 9. Februar sind nur noch diejenigen berechtigt, einen Integrationskurs zu belegen, die durch Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Ausländerbehörde oder das Jobcenter dazu verpflichtet sind. Verpflichtungsgründe sind „fehlende Sprachkenntnisse, Bezug von Sozialleistungen oder die Aufforderung durch die Ausländerbehörde“, wie es in Paragraf 44a Aufenthaltsgesetz heißt.

Ohne deutsche
Sprache keine Arbeit

Der Beschluss des Bundesinnenministeriums hat in den Bildungsinstituten der Region spürbare Konsequenzen. „Wie soll man hier arbeiten, wenn man die Sprache nicht versteht?“, fragt Ellen Göbel, Fachbereichsleiterin der Deutsch-Integrationskurse der VHS Waldkraiburg. Sie habe bereits Anträge ablehnen müssen: „Selbstzahler bezahlen 458 Euro pro Modul. Ein Kurs umfasst sechs Module – das ist für viele schlicht nicht finanzierbar.“

Mühldorfer VHS
ebenfalls betroffen

Ebenfalls kritisch seien laut Göbel zudem Fälle, in denen ursprünglich verpflichtete Teilnehmer aufgrund von Schwangerschaft oder längerer Krankheit ausfielen. Da die Teilnahmeverpflichtung nach einer bestimmten Frist endet, können diese Personen ihre Kurse nicht nachholen und verlieren damit ihre Berechtigung. Für die Volkshochschule Mühldorf ist die geplante Streichung der Finanzierung von Integrationskursen nach Ansicht der Verantwortlichen inakzeptabel. Wie Hans Rath, Vorstand der VHS Mühldorf, erläutert, laufen derzeit sieben Kurse mit jeweils 20 Teilnehmern – die meisten davon Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Aber auch Menschen aus Syrien, Afghanistan und weiteren Ländern besuchen die Volkshochschule.

Rath betont, dass die Motivation der Teilnehmer klar sei: „Sie wollen in Deutschland leben und arbeiten. Um arbeiten zu können, müssen sie die deutsche Sprache beherrschen.“ Viele der Flüchtlinge strebten Berufe in Bereichen an, in denen Deutschland dringend Arbeitskräfte benötige, insbesondere in der Pflege.

Er warnte, dass die Umsetzung von Dobrindts Plan der VHS eine wichtige Einnahmequelle entziehe und zugleich das langjährig aufgebaute Netzwerk von motivierten und qualifizierten Kursleitenden gefährde. „So sind wir als Volkshochschule Mühldorf gegen diesen Plan“, machte Rath deutlich.

Dr. Regine Sgodda, Vorsitzende des Bayerischen Volkshochschulverbands, weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die getroffenen Regelungen sowohl personalwirtschaftliche als auch haushaltsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würden. Honorarverträge würden nicht verlängert oder vorzeitig beendet; fest angestellte Mitarbeitende sähen sich mit Kurzarbeit oder betriebsbedingten Kündigungen konfrontiert. Parallel dazu entstehen fortlaufende Miet- und Betriebskosten für nicht genutzte Unterrichtsräume, ohne dass diesen entsprechende Einnahmen gegenüberstehen. Die Maßnahme entfalte erhebliche strukturelle sowie finanzielle Auswirkungen auf die Träger. Wird die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) festgelegte Mindestteilnehmerzahl unterschritten, entfällt die Förderfähigkeit des jeweiligen Kurses; eine Durchführung ist unter diesen Voraussetzungen faktisch ausgeschlossen. Vor dem Hintergrund, dass ein erheblicher Anteil der Lehrkräfte freiberuflich tätig sei, führe die kurzfristige Bestätigung der Einschränkungen zu einer substanziellen Beeinträchtigung der beruflichen Planungssicherheit.

Berufliche
Planungssicherheit entfällt

„Sprache ist der Schlüssel zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Wer motivierten Menschen den Zugang zu Integrationskursen verweigert, behindert Integration und verschärft bestehende Probleme“, sagt Sgodda. „Angesichts des Fachkräftemangels ist diese Entscheidung volkswirtschaftlich kurzsichtig und gesellschaftlich riskant.“

Ohne die Möglichkeit zur Teilnahme müssen Zugewanderte die Kurse selbst finanzieren – für viele eine kaum zu überwindende Hürde. Bleibe die sprachliche Integration aus, wachse die Abhängigkeit von Sozialleistungen, während der Fachkräftemangel weiter zunehme. „Wer aktiv Deutsch lernen und arbeiten will, wird ausgebremst. Das ist ein falsches Signal für die Integrationspolitik“, so Sgodda.

Tanja Prantl aus Wasserburg

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