Todesurteil für 60.000 Hähnchen in Gangkofen

von Redaktion

Auch in Gangkofen ist die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. In einem betroffenen Masthähnchenbetrieb mussten am Donnerstag 60.000 Tiere getötet werden. Zuvor waren in dem Stall bereits mehrere Tiere vor Schwäche umgekippt. Der Betrieb wurde gesperrt, eine Schutzzone eingerichtet.

Neumarkt-St. Veit/Gangkofen – Ausnahmezustand am gestrigen Donnerstag, 5. März, in einem Außenbereich von Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn: Absperrbänder, Polizei und Feuerwehr sowie Rettungsdienst, Seuchen-Experten und Dienstwagen der beauftragten Institute prägen das Bild. Außenstehende haben Betretungsverbot. In einem Masthähnchenbetrieb werden 60.000 Tiere gekeult. Das heißt, so das Landratsamt auf Nachfrage, die Tiere würden vergast, danach abtransportiert zum Betrieb des Zweckverbands für Tierkörper- und Schlachtabfallbeseitigung mit Sitz in Plattling. Eine Extremsituation wie im Landkreis Mühldorf, wo bereits am Montag, 2. März, in Neumarkt-St. Veit 30.000 Tiere sterben mussten. Die Newcastle-Krankheit ist eine Tierseuche, die eigentlich als ausgerottet galt. Jetzt ist sie wie aus dem Nichts wieder da, zum ersten Mal seit 30 Jahren ohne Vorfall.

Derweil sind schon
drei Landkreise im Fokus

Derzeit deutschlandweit im Fokus: die Landkreise Erding, Mühldorf und Rottal-Inn. In großer Sorge: Geflügelhalter und Betriebe, die Eier sowie Fleisch verarbeiten. Extrem emotional belastet: betroffene Betriebe wie jener in Neumarkt-St. Veit und jetzt in Gangkofen. Der Pressesprecher des Landratsamts Rottal-Inn, Thomas Hofbauer, sprach von einer sehr schwierigen Lage für den Landwirt, der anonym bleiben möchte. Bisher sei nicht bekannt, wie das Virus in den Stall gekommen sei. Der Betreiber des Betriebes appelliere außerdem eindringlich an die Öffentlichkeit, betroffene Höfe nicht zu stigmatisieren.

Betroffene Tiere
„vor Schwäche umgekippt“

Der Verdacht im Landkreis Rottal-Inn hatte sich am Mittwoch, 4. März, erhärtet, nachdem laut Landratsamt Tiere „vor Schwäche umgekippt“ waren. Es seien Proben an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geschickt worden, außerdem zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

Nachdem die Tests am LGL ein positives Ergebnis auf das Virus aufgezeigt hatten, schickte die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) Personal nach Niederbayern, um die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften wurde der Betrieb gesperrt und die Keulung angeordnet, heißt es. Vor Ort lobte der KBLV die schnelle Reaktion des Krisenmanagements und die „sehr professionelle Zusammenarbeit“ aller zuständigen Stellen, darunter neben den Behördenvertretern auch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Und wieder trifft es einen Masthähnchenbetrieb

Betroffen von der Keulung und Entsorgung waren 60.000 Masthähnchen. Doppelt so viele wie im Nachbarlandkreis Mühldorf, wo kurz zuvor bereits 30.000 Masthähnchen in einem Betrieb in Neumarkt-St. Veit gekeult wurden. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.

„Die Tiere sind definitiv krank und leiden. Alleine aus tierschutzrechtlicher Sicht und auch aus Gründen des Seuchenschutzes ist es notwendig, sie zu töten“, erklärt Kempf auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Seitens des Landratsamtes seien am gestrigen Donnerstag, 5. März, alle Maßnahmen ergriffen worden, um eine vorläufige Anordnung zu erlassen. Konkret geht es um eine Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb sowie eine Überwachungszone. Die Schutzzone hat – ebenso wie im Landkreis Mühldorf – einen Mindestradius von drei Kilometern; der Überwachungsradius erstreckt sich auf mindestens zehn Kilometer.

Jetzt auch Schutzzonen
im Landkreis Rottal-Inn

Auch im Landkreis Rottal-Inn gibt es – Stand gestern, 5. März, noch keine weiteren Verdachtsfälle.

Wie Kempf zum weiteren Prozedere erklärt, wird aus der nun kommunizierten Allgemeinverfügung eine definitive Anordnung, sollte auch die zweite Probe, die durch das FLI durchgeführt wurde, positiv sein.

Weitere Informationen finden Sie auf www.ovb-online.de

Informationen für Geflügelhalter

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