Neumarkt-St. Veit – Gedanken zum Ausbruch der Newcastle-Krankheit macht man sich auch bei der Firma „Ovofit Eiprodukte“ in Neumarkt-St. Veit, einem Betrieb, der sich nur wenige Kilometer vom kontaminierten Geflügelbetrieb entfernt befindet. Doch deren Geschäftsführerin, Margit Kurz-Rothmaier, übt sich in Zurückhaltung. „Die von den Behörden angeordneten Einschränkungen betreffen nach der einschlägigen Regelung ausschließlich tierhaltende Betriebe, die sich im Schutz- beziehungsweise Überwachungsgebiet befinden“, erklärt die Firmen-Chefin.
Verarbeitungsbetriebe
offenbar nicht betroffen
Reine Verarbeitungsbetriebe, wie Ovofit, seien davon nicht betroffen. Auch das Verbringungsverbot von Tieren und deren Erzeugnissen gelte nach Ansicht Kurz-Rothmaiers nur dann, wenn diese in oder aus einem Tierbestand im Schutz- und Überwachungsgebiet verbracht werden. „Da wir keine Rohwaren aus dem betroffenen Gebiet beziehen, ergeben sich für uns keine Einschränkungen.“
„Selbstverständlich“, so Kurz-Rothmaier weiter, „haben wir aufgrund der geringen Distanz zum betroffenen Betrieb den Sachverhalt proaktiv bei den zuständigen Behörden hinterfragt“.
Nach aktueller behördlicher Auskunft könne die Firma uneingeschränkt produzieren und ausliefern. Die Unternehmerin ergänzt, „dass wir in unserem Betrieb ohnehin sehr hohe Hygienestandards und konsequente Biosicherheitsmaßnahmen sicherstellen. Darüber hinaus durchlaufen unsere Produkte Erhitzungsprozesse.“
Man sehe in der Firma nach aktuellem Kenntnisstand kein Gefährdungspotenzial, weder für das Unternehmen, noch für die Produkte.
Unter Geflügelhaltern, gewerblichen wie auch privaten, herrscht jedoch große Verunsicherung bezüglich des Ausbruchs, denn aufgrund der vorgeschriebenen Impfung sollte ein solcher Fall eigentlich ausgeschlossen sein. Handelt es sich vielleicht um eine Variante der Krankheit? Wird in dieser Richtung nachgeforscht? Kann eine Mutation gänzlich ausgeschlossen werden? Antworten dazu kann auch das Landratsamt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine geben. Nur so viel teilt Mühldorfs Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen mit: „Hühner und Puten müssen in Deutschland – unabhängig von der Bestandsgröße – gegen die Newcastle-Krankheit (ND) geimpft werden. Weshalb es in dem betroffenen Betrieb zu einem derart massiven Ausbruch bei Jungtieren kam, ist Gegenstand der Untersuchung.“
Wie kam das Virus
in den Mastbetrieb?
Für den Ausbruch in dem Mastbetrieb im Gemeindegebiet von Neumarkt-St. Veit lägen bislang keine Erkenntnisse vor, auch nicht darüber, wie das Virus in den Stall gelangt sein könnte. Haserer bestätigt, dass in dem Betrieb bei Neumarkt-St. Veit die Impfung durchgeführt worden sei. Nicht bekannt ist derzeit, ob und wie viel Impfschutz für genau diesen Genotyp des ND-Virus bestand.“
Landratsamt gibt
keine Entwarnung
Das Landratsamt kann aktuell keine Aussagen darüber treffen, wie sich die Ausbreitung der Krankheit weiter entwickeln wird. „Unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls hat das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf den betroffenen Betrieb entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet, um eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.“ Da die weitere Entwicklung nicht vorhersehbar und die Newcastle-Krankheit eine hochansteckende Tierseuche sei, könne laut Haserer „keine Entwarnung gegeben werden“.
Außerhalb der Sperrzonen (= Schutz- und Überwachungszone) sind die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter einzuhalten. Innerhalb der Sperrzonen (= Schutz- und Überwachungszone) gelten zusätzlich die angeordneten Maßnahmen der Allgemeinverfügung.