Mühldorf – Zweiter Verhandlungstag gegen Mühldorfs Ex-Kämmerer am Amtsgericht Mühldorf. Das Interesse der Öffentlichkeit war groß: bei den Medien, aber auch bei Beobachtern der Stadt; unter ihnen Stadt-Justiziar Peter Abt, Stadt-Sprecher Werner Kurzlechner sowie Stadträte. Nach über einem Jahr Pause ging das Verfahren gegen den 63-Jährigen vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Florian Greifenstein am gestrigen Freitag weiter.
„Mitarbeiter erniedrigt,
belästigt und verletzt“
Der Angeklagte soll laut Staatsanwältin Stephanie Windhorst als Dienstvorgesetzter und Amtsträger „über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl ihm unterstellter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erniedrigt, genötigt, sexuell belästigt und verletzt haben.“ Einem Mitarbeiter soll er mit einer Unterschriftenmappe auf den Oberarm geschlagen, einmal in den Schwitzkasten genommen, mit beiden Händen gleichzeitig auf Brust und Rücken geschlagen und „mindestens einmal pro Woche“ unflätig über ihn gesungen haben. Angeblich habe er einer Mitarbeiterin gegen ihren Willen einmal das Genick und den Rücken gestreichelt, ihren kurzen Rock gelobt und sie mehrfach „Schatzi“ genannt. Ferner soll er über drei Wochen hinweg etwas über neun Stunden zu Unrecht als Arbeitszeit erfasst haben: Schaden: 505,45 Euro. In 289 Fällen soll er zwischen 2017 und 2021 falsche Belege abgerechnet haben – unter anderem für Essen, aber auch für Spülmaschinentabs, Kaffeebohnen oder eine Handyhülle. Gesamtschaden: 12.298,84 Euro.
Gut 20 Jahre lang war der 63-Jährige Kämmerer der Stadt Mühldorf. Im Oktober 2021 untersagte die Stadt ihm die Führung der Dienstgeschäfte; im Dezember 2024 wurde er suspendiert, seine Bezüge gekürzt.
Im Februar 2025 scheiterte am ersten Verhandlungstag ein Rechtsgespräch. Nach einem Jahr Pause und mit neuen Rechtsanwälten – Harald Baumgärtl und dem Verwaltungsjuristen Frank C. Starke – ging es jetzt in den zweiten Verhandlungstag. Zeugen waren bis in den Nachmittag geladen, und ein dritter Tag war schon angesetzt.
Anders als vor einem Jahr lag sehr schnell eine Verständigung in der Luft. Der Angeklagte hatte schon vor Beginn eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die „Geständnischarakter“ habe, sagte Starke. Die Strafe solle unter zwölf Monaten liegen, alles andere wäre mit Blick auf das laufende Disziplinarverfahren „für meinen Mandanten katastrophal“.
Der Angeklagte, der bisher strafrechtlich vollkommen unbescholten ist, leidet auch gesundheitlich unter dem langen Verfahren. Er hat eine verminderte Herzleistung, braucht Schlaf- und Beruhigungsmittel, ist in psychologischer Behandlung. „Ich habe sehr wenige Nächte, in denen ich durchschlafe“, sagte er.
Nachdem Staatsanwältin Stephanie Windhorst die Anklage verlesen hatte, kam es erneut zu einem Rechtsgespräch. Vor einem Jahr schlug der ehemalige Kämmerer einen möglichen Strafrahmen von acht bis elf Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, noch aus.
„Der Vorschlag des Gerichts hat sich nicht geändert“, sagte Richter Greifenstein, als es nach gut einer Stunde weiterging: Bei einem Geständnis liege der Strafrahmen zwischen acht und elf Monaten. „Würde der Angeklagte heute mitgehen?“
„Wir werden den Vorschlag des Gerichts akzeptieren“, erklärte Baumgärtl. Jetzt ging es sehr schnell: Alle Fälle der Untreue unter 50 Euro wurden eingestellt; übrig blieben 36 Rechnungen. Auch der Vorwurf der Nötigung beim Auszählen einer Briefwahl wurde nicht weiterverfolgt.
Zu den restlichen Taten sagte Baumgärtl: „Er räumt alle Vorwürfe in objektiver und subjektiver Sicht ein.“
Richter Greifenstein und Staatsanwältin Windhorst reichte das. Nach 13 Minuten schloss Greifenstein die Beweisaufnahme. „Die würde uns nicht weiterführen.“ Die Zeugen und den dritten Verhandlungstag brauche es nicht mehr.
„Das Geständnis ist ihm sehr hoch anzurechnen“, sagte Windhorst in ihrem Schlusswort. Auch die Tatsache, dass das Verfahren schon sehr lange über ihm schwebt, wertete sie für ihn; ebenso, dass die einzelnen Taten „am unteren Rand“ der Strafbarkeit gelegen hätten und der finanzielle Schaden „überschaubar“ sei. Aber: „Die Taten wurden im Dienst begangen“, im Rahmen seiner Arbeit als Kämmerer. Daher liege die Mindeststrafe „von Haus aus“ bei sechs Monaten. Sie forderte eine Gesamtstrafe von zehn Monaten, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie eine Geldauflage von 5.000 Euro.
Rechtsanwalt Baumgärtl wollte eine Strafe am „absolut untersten Rand“ des vereinbarten Strafrahmens: acht Monate, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sein Mandant habe „sein Leben lang ein ordnungsgemäßes, anständiges Leben“ geführt. Die „außergewöhnlich lange Verfahrensdauer“ habe ihn unheimlich getroffen und „das Disziplinarverfahren lastet seit Jahren auf ihm“.
„Gebüßt hat er schon, und er wird noch weiter zu büßen haben“, verdeutlichte auch Anwalt Stark in seinem Schlusswort. Die Bezüge seien schon gekürzt „und er muss damit rechnen, dass auch die Pension erheblich gekürzt wird“. „Wenn ich die Möglichkeit hätte, dann würde ich manche Dinge nicht mehr so machen, wie ich es gemacht habe“, erklärte der ehemalige Kämmerer in seinem Schlusswort. „Da war sicher auch eine gewisse Überheblichkeit im Spiel.“
Gerade Letzteres wirkte. „Das letzte Wort ist schon was wert“, sagte Richter Greifenstein, als er nach gut zwanzig Minuten das Urteil verkündete. Der Angeklagte sei einsichtig und reuig, „das hat er im letzten Wort deutlich gemacht. Da ist er über einen sehr großen Schatten gesprungen.“
„Über einen sehr großen
Schatten gesprungen“
Acht Monate, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, und keine Geldauflage lautete das Urteil. „Die Strafe ist für das begangene Unrecht Genugtuung genug.“ Die Vorwürfe seien in der Tat am untersten Rand, aber sie seien eben im Amt begangen worden: „Das ist zurecht ein sensibler Bereich bei einem Beamten.“
Das Schöffengericht sah aber auch die lange Verfahrensdauer mit „zum Teil einschneidenden Ermittlungsmaßnahmen“. Greifenstein: „Das geht an einem Menschen nicht spurlos vorüber. Das sieht man auch.“ Auch habe der Angeklagte durch sein Geständnis die Beweisaufnahme erheblich verkürzt und den Zeugen peinliche Aussagen erspart.
Jörg Eschenfelder