Streit unter Rettern eskaliert

von Redaktion

Ein Notarzt aus dem Raum Mühldorf wirft einem Kollegen mangelnden Einsatz bei einem Asylbewerberheim vor und zieht eine drastische historische Parallele. Der Streit eskaliert, die Polizei wird eingeschaltet. Vor dem Amtsgericht geht es um einen Nazi-Vergleich und eine nicht strafbare Beleidigung.

Mühldorf/Waldkraiburg — „Sieg Heil! Solche Leute wie dich hatten wir im Dritten Reich auch schon.“ Diesen Satz soll ein Notarzt mit türkischen Wurzeln bei einem Rettungseinsatz am Asylbewerberheim in Waldkraiburg im August vergangenen Jahres gesagt haben. Und nun stand der im Landkreis Mühldorf lebende Familienvater vor Gericht, weil er die Parole der verbotenen NSDAP, „Sieg Heil!“, in einem öffentlichen Rahmen ausgesprochen haben soll. Das ist strafbar als Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Einsatz im
Asylbewerberheim

Gesagt hat er es wohl. Warum er trotzdem freigesprochen wurde, liegt nicht zuletzt daran, dass er den Ausspruch nicht gewählt hatte, um der NS-Ideologie zu huldigen – wie die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zunächst vermuten ließ. Eher im Gegenteil. Er wollte seinem Unmut über einen Notfallsanitäter (NFS) Ausdruck verleihen. Der Mann zeigte sich in seinen Augen an diesem Abend, an dem es um einen Geflüchteten ging, der einen schweren Krampfanfall erlitten hatte, „zu wenig motiviert“.

Richter Florian Greifenstein fragte nach der Nationalität des Patienten: ein Mann aus dem Jemen. Greifenstein resümierte aus den Rückfragen, der Notarzt habe die „mangelnde Motivation“ des Notfallsanitäters an der Hautfarbe der Asylsuchenden festgemacht – was von der Anklagebank aus bestätigt wurde.

Der Verteidiger, Luca Tschaidse aus München, schilderte im Namen des Arztes die weiteren Geschehnisse an besagtem Sommerabend. „Der Patient hatte Krampfanfälle, mein Mandant legte einen Zugang, versorgte ihn und ärgerte sich über den Notfallsanitäter, der sich im Hintergrund hielt und Zeit ließ.“

Notfallsanitäter
„wenig motiviert“

Neben dem Patienten knieten auch ein Auszubildender des Rettungsteams und ein Rettungssanitäter. Als der Patient ein krampflösendes Medikament bekam, schlief er ein und wurde mit einer Trage in den Rettungswagen geschoben. Der Arzt und der Azubi saßen hinten beim Patienten. Der Notfallsanitäter und sein Kollege befanden sich vorn in der Fahrerkabine, ehe es ins Krankenhaus ging. Der erzürnte Notarzt habe den Azubi gefragt, was denn mit dem Kollegen los sei, warum sein Engagement so gering sei.

Mediziner zieht
drastischen Vergleich

In diesem Gespräch, das die beiden in der Fahrerkabine sitzenden Männer mitbekamen, zog der Mediziner eine Parallele zur NS-Ideologie: Im Dritten Reich wurden Menschen, die nicht ins Weltbild passten, als minderwertig behandelt (Anm. d. Red.). Da fiel der Satz, der schließlich zu dieser Verhandlung führte. Ob er wirklich „Sieg Heil!“ in den Mund genommen hatte, daran erinnerte sich der Angeklagte nicht mehr im Detail. Und wenn, dann in Bezug auf die moralische Wertung.

Der Mediziner berichtete von Situationen im Vorfeld, in denen es immer mal wieder zu angespannter Stimmung zwischen den beiden Männern, die seit über zehn Jahren zusammen Einsätze fahren, gekommen sei. So soll der Notfallsanitäter gesagt haben, „hier kommt der Quoten-Türke“.

Das bestreitet der Mann, der den Vorfall des Augustabends bei der Polizei vorgebracht hatte. Der 41-Jährige erklärte, „Quoten-Türke“ oder „Servus Osman“ seien Sprüche eines weiteren Kollegen vom Rettungsdienst. „Warum man mir das zuschreibt, weiß ich nicht.“

„Quoten-Türke“
und „Servus Osman“

Dass er sich beim Einsatz im Hintergrund gehalten habe, erklärte er damit, dass der Jemenit ein bekannter Patient sei, der regelmäßig wegen Anfällen versorgt werde. Und, dass es zu seinen Aufgaben als Hauptverantwortlicher im RTW mit der höchsten nichtärztlichen Ausbildung dazu gehöre, die Auszubildenden anzuleiten. „Und das hab’ ich getan. Ich habe mich ständig rückversichert, ob ich gebraucht werde, und richtete inzwischen die Trage und Weiteres her.“ Der Notarzt habe ihm an diesem Abend unterstellt, „keinen Bock“ zu haben, ehe es zu dem Eklat gekommen sei.

Der Zeuge sprach von kleinen Reibereien, Kompetenzgerangel und unterschwelligen Rassismusvorwürfen durch den „launenhaften“ Arzt im Vorfeld. „Doch nie in so einem Ausmaß. Ich lasse mich doch nicht vor einem Azubi als Nazi hinstellen“, so der Zeuge. Immer wieder habe er sich bei seiner Leitstelle beschwert, nie sei etwas dabei herausgekommen. „Diesmal hat‘s mir g‘langt, so was lasse ich nicht auf mir sitzen.“

Arzt blockt Aufforderung
zur Aussprache ab

Eine Aufforderung zur Aussprache habe der Notarzt mehrfach abgeblockt. Also seien er und der andere Sanitäter, der den Sanka fuhr, nach dem Einsatz zur Polizei gegangen. „Ich wollte, dass die Tragweite solch einer Beschuldigung aufgearbeitet wird.“ Bei der Polizei gab er an, er fühle sich in seiner Ehre gekränkt. Die Beamten klärten ihn auf: Wer Anzeige wegen Beleidigung erstatten will, muss binnen drei Monaten einen persönlichen Strafantrag stellen. Die Frist ließ er verstreichen. Dass der Fall vor Gericht landet, weil dem Arzt vorgeworfen wird, er habe sich verfassungswidrig geäußert, habe er nie gewollt. Der Angeklagte habe sich an jenem Sommerabend nicht rechtsradikal geäußert, sondern ihm unterstellt, er wolle den Jemeniten nicht ordentlich versorgen. Dies bekräftigte der zweite Zeuge, der Rettungssanitäter, der am Abend des Vorfalls am Steuer saß. „Und ich lege meine Hand für meinen Kollegen ins Feuer, dass er nicht so drauf ist, wie ihm der Arzt unterstellte. Sonst wäre er in einem sozialen Beruf verkehrt.“ Der 34-Jährige habe den Eindruck, der Notfallsanitäter sei aus Wut zur Polizei, weil er vergeblich auf eine Entschuldigung gewartet hatte. Und der Arzt habe die Beleidigung im Affekt losgelassen.

Gericht ist keine
moralische Instanz

Richter Florian Greifenstein bezeichnete den Vorfall als „unschön, aber wir sind keine moralische Instanz“. Laut Staatsanwalt handelte es sich um eine Beleidigung – „gerade im beruflichen Kontext war sie unangemessen. Doch sie ist mangels Strafantrag nicht strafbar.“ Die NS-Parole habe der Arzt umgangssprachlich und in Gegnerschaft zur NS-Ideologie verwendet. Er beantragte Freispruch. Dem folgten auch Verteidigung und Richter.

Greifenstein betonte: „Jemanden direkt oder indirekt als Nazi zu bezeichnen, ist eine grobe Beleidigung. Aber hier gibt es kein strafbares Verwenden der NSDAP-Parole.“ Der Angeklagte räumte seinen Fehler ein. Der gekränkte Zeuge signalisierte im Anschluss Gesprächsbereitschaft. „Mir liegt das immer noch im Magen“, sagte er.

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