Ursachenforschung in Sachen APMV-1

von Redaktion

Nachdem im Landkreis Mühldorf Verdachtsfälle der Newcastle-Krankheit auftraten, mussten 30.000 Masthähnchen gekeult werden. Bislang sind keine weiteren Fälle bekannt, das Landesamt forscht aber weiter nach der Ursache.

Neumarkt-St. Veit – Erst Neumarkt-St. Veit, tags darauf auch Gangkofen. In beiden Fällen hatte es sich um Betriebe für Masthähnchen gehandelt, wo das Newcastle-Virus ausgebrochen ist, eine Krankheit bei Geflügel, die auch als atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte am 25. Februar den Nachweis des Aviären Paramyxovirus-1 (APMV-1), des Erregers der Newcastle Disease, in einem Legehennen-Betrieb im Landkreis Erding festgestellt. Die geforderten Schutzmaßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden unverzüglich eingeleitet. Insgesamt wurden in der vergangenen Woche 200.000 Tiere gekeult.

Wie hat sich das Geschehen weiterentwickelt? Eine telefonische Nachfrage bei der Pressestelle am Landratsamt in Mühldorf liefert keine neuen Erkenntnisse. Und das ist eine gute Nachricht. Denn es bedeutet: Es sind keine weiteren Fälle der Erkrankung in unmittelbarer Umgebung gemeldet worden (Stand Dienstagvormittag, 10. März).

Die definierte Schutzzone rund um den Neumarkt-St. Veiter Betrieb beziehungsweise die Überwachungszone habe allerdings weiterhin Bestand. Sicher ist sicher.

Auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet keine weiteren Fälle. Zumindest nicht in den Landkreisen Mühldorf und Rottal-Inn, wo am 4. und 5. März die bestätigten Fälle dokumentiert wurden.

Allerdings wütet das Virus weiterhin im Nachbarlandkreis Erding. Zwei festgestellte Fälle listet das Landesamt in Legehennenbetrieben auf, datiert auf den 6. März. Einem Verdachtsfall geht das Landesamt seit Samstag, 7. März, bei Entenvögeln und Legehennen im Landkreis Erding nach. Die Prozedur ist in solchen Fällen klar geregelt: Im Rahmen des aktuellen Newcastle Disease (ND)-Geschehens werden gemäß geltendem EU-Recht von den zuständigen Behörden umgehend alle notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.

„Bayern ist auf diesen Fall sehr gut vorbereitet. Die Strukturen zur Tierseuchenbekämpfung haben unmittelbar gegriffen“, erklärt das LGL auf Anfrage der OVB- Heimatzeitungen. „Sobald ein Nachweis am LGL erfolgt, wird der Fall als Verdacht bezeichnet und alle Tiere der betroffenen Haltung werden gekeult, um eine Weiterverbreitung zu unterbinden.“

Nachdem der Befund durch das nationale Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt ist, wird der Fall als amtlich bestätigter Ausbruch bezeichnet, heißt es aus der Pressestelle des LGL weiter. „Nach amtlicher Ausbruchsfeststellung werden von den örtlichen Behörden die vorgeschriebenen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet und dort Ausbruchsuntersuchungen durchgeführt.“

Diese Zonen haben auch in Mühldorf weiterhin Bestand. Die Schutzzone umfasst dabei einen Radius von drei Kilometern. Die Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. Die angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor einer Weiterverbreitung der Tierseuche – verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen sowie Transporteinschränkungen für Geflügelhalter – werden per Allgemeinverfügung von den jeweils zuständigen Landratsämtern veröffentlicht.

Die EU-rechtlich vorgeschriebenen Bekämpfungsmaßnahmen sind mit denen bei der Geflügelpest zu vergleichen, teilt das LGL mit. Eine Übersicht über die aktuelle Lage bei der Newcastle-Krankheit in Bayern ist der Webseite des LGL zu entnehmen.

Wie geht es nun weiter? Laut Pressestelle wird am LGL in Abstimmung mit dem FLI die Situation in Europa, Deutschland und Bayern eng verfolgt und fortlaufend bewertet. „Damit soll eine mögliche weitere Ausbreitung der Seuche in Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort konsequent verhindert und die Geflügelhalter bei Präventionsmaßnahmen bestmöglich unterstützt werden.“ Die Ermittlungen hinsichtlich möglicher Eintragsursachen laufen derzeit, informiert das LGL.

„Hierzu hat das FLI in weiterführenden Untersuchungen das aktuelle ND-Virus als Genotype VII.1.1 charakterisiert. Dieses weist einen hohen Verwandtschaftsgrad zu ND-Viren von Ausbrüchen in Polen und dem Ausbruch Ende Februar in Brandenburg auf.“

Das LGL verweist auf das Friedrich-Loeffler-Institut, das allen Geflügelhaltern dazu rät, die Pflichtimpfung gegen ND in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Ferner sollten Sicherheitsmaßnahmen kontrolliert werden, die das Risiko eines Viruseintrags senken. Besonderes Augenmerk gelte dabei der Kontrolle von Personenkontakten beziehungsweise dem Austausch von Gegenständen.

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