Baurecht: Letztes Wort hat das Landratsamt

von Redaktion

Obertaufkirchen – Mit einer Formalie im Bauantrag der Firma Greilmeier, die an der Autobahnauffahrt zur A94 einen Neubau erstellt, beschäftigte sich der Gemeinderat. Dabei handelte es sich um kleinere Änderungen und nur in zwei Fällen um Änderungen, die von außen sichtbar sind. Die erste ist eine Tür, die verlegt werden soll, und die zweite ist ein Vordach an der Waschstraße, das verbreitert wird. Für das Innere des Gebäudes lagen dem Gemeinderat 56 geringfügige Änderungen vor. So wurden einzelne Räume anders aufgeteilt. Eine Aktualisierung gab es bei der Fassadengestaltung. Eine Fassadenbegrünung war gewünscht, aber aus technischen Gründen nicht möglich. Der Bauherr bot einen Ausgleich mit fünf Bäumen an oder einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 22.000 Euro. Der Gemeinderat erteilte seine Zustimmung zu den Befreiungen vom Bebauungsplan einstimmig. Die einzelne Regelung liegt beim Landratsamt. Weiter wurde die Ergänzungssatzung für Frauenornau I noch einmal besprochen. Für ein Grundstück soll Baurecht geschaffen werden. Die Sichtachse auf die Kirche „Unserer lieben Frau“ wurde vom Landesamt für Denkmalpflege als gefährdet angesehen und daher der Bebauung nicht zugestimmt. Der Gemeinderat sieht die Schaffung von Wohnraum als gleichwertig an und blieb bei seinem Vorschlag, keine Dachaufbauten zu genehmigen und die Garage einzufügen. Er beschloss einstimmig die Ergänzung als Satzung. Das Landratsamt wird nun über den Bauantrag entscheiden. sn

Artikel 1 von 11