Neumarkt-St. Veit – „Das Bauvorhaben ist laut rechtlicher Lage privilegiert, darf ohne Bebauungsplan gebaut werden, und der von der Stadt erstellte Kriterienkatalog muss nicht eingehalten werden“, so eröffnete Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) im Bau- und Umweltausschuss von Neumarkt-St. Veit den Tagesordnungspunkt zum Bau einer Agri-PV-Anlage. Bauen will sie ein landwirtschaftlicher Betrieb bei Oberndorf in Neumarkt-St. Veit.
Batteriespeicher
gleich mit dabei
Auf diesem Grundstück soll laut Antragsteller eine Agri-PV-Anlage errichtet werden, bestehend aus 22 Reihen, einer Länge von 19,6 bis 77 Metern und einem Reihenabstand von 17 Metern. Die Anlage soll eine Leistung von circa 1.550 Kilowatt-Peak (kWp) umfassen, zusätzlich soll ein Batteriespeicher errichtet werden.
Für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses war klar, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich handelt. Der vom Stadtrat erstellte Kriterienkatalog kann allerdings nicht eingehalten werden, und so entwickelte sich eine kleine Grundsatzdiskussion, wie man mit solchen Situationen in Zukunft umgehen sollte. „Wir können uns sträuben, wie wir wollen. Die Gesetzeslage hat sich geändert, die Diskussion können wir uns hier eigentlich sparen“, so Ludwig Spirkl (SPD). Wolfgang Hobmeier (CSU) brachte die ganze Situation mit der Errichtung von Windkrafträdern in und um Neumarkter Gemeindebereich in Verbindung: „Ich finde es schon komisch: Hier steht das Thema also zur Diskussion und bei den Windrädern nicht?“ Er erkenne eine ähnliche Verbauung der Natur wie bei den Windrädern, bei den Windrädern allerdings mehr als bei Solarstrom. „Da bin ich schon für die Agri-PV-Anlage, weil das Gelände gleichzeitig weiter landwirtschaftlich genutzt werden kann.“ Er begrüßte es auch, dass es einen Speicher geben wird.
Auf Nachfragen zur Funktionsweise von Agri-PV-Anlagen erklärte Peter Hobmaier (UWG): Die Paneele würden bei der Bearbeitung der landwirtschaftlichen Fläche senkrecht gestellt. Damit werde es dem Landwirt ermöglicht, dass er das Gelände befahren kann. „Ursprünglich war doch der Kriterienkatalog als Hilfestellung gedacht“, sagte Peter Gruber (CSU). Er könne sich nicht daran erinnern, dass im Rahmen dieses Katalogs rote Linien dafür festgelegt worden seien, „wann etwas nicht gebaut werden darf“.
Nachbarn haben
nichts dagegen
Nachdem die Zusage der Nachbarn vorlag, stimmten alle einstimmig dem Beschlussvorschlag der Stadt zu. Dieser lautete: Die Stadt Neumarkt-St. Veit erteilt das erforderliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Agri-PV-Anlage für einen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem Grundstück bei Oberndorf.