Änderung des bayerischen Jagdrechts

von Redaktion

Kann auf den Abschussplan verzichtet werden?

Stefanskirchen – Bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft berichtete Vorsitzender Michael Reiter, dass neben Vorstandssitzungen auch Besprechungen zum Einsatz der Drohne stattgefunden haben. Insgesamt gab es 52 Einsätze, die mit 780 Euro zu Buche schlagen. Um die Ausgaben für die Drohneneinsätze stabil zu halten, kam der Vorschlag, die Zuzahlung der Genossenschaft auf zwei Einsätze pro Jahr und Genosse zu begrenzen. Das wurde bei der anschließenden Abstimmung allerdings abgestimmt.

Michael Reiter las ein Schreiben von Minister Hubert Aiwanger vor. Ein zentraler Punkt bei der Änderung des bayerischen Jagdgesetzes ist, dass künftig, möglichst bereits zum nächsten Jagdjahr, bei der Rehwildbejagung auf den behördlichen Abschussplan verzichtet werden könne. „Ich werbe eindringlich dafür, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und die Rehwildbejagung eigenverantwortlich und selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Grundeigentümer und Jäger können am besten beurteilen, wie das Rehwild zu bejagen ist“, so Aiwanger.

Michael Reiter erläuterte die Rehwildbejagung ohne Abschussplan: Was ist zu tun? Die bisherige dreijährige Abschussplanung für Rehwild kann bei grünen wie in roten Revieren beibehalten werden. Niemand werde in die Abschussplanfreiheit gezwungen. Es besteht zu jedem Jagdjahr die Möglichkeit, aus der Abschussplanung auszusteigen oder in den behördlichen Abschussplan zurückzukehren. Ausschlaggebend sei nicht die Verbissbelastung der Hegegemeinschaft, sondern des jeweiligen Reviers im Rahmen der ergänzenden revierweisen Aussage.

Weiter wurde die Vorgehensweise dazu erläutert: Waldbegehung, Teilnahme, Dokumentation und Beschluss. Ziel ist es, die Verbisssituation zu verbessern. Die nächsten Aufnahmen zum Vegetationsgutachten erfolgen im Frühjahr 2027. Künftig solle für jedes Jagdrevier eine ergänzende revierweise Aussage erstellt werden. Michael Reiter sagte, dass sich in Zukunft einiges ändern müsse. Das werden aber nicht er oder die Vorstandschaft alleine bestimmen, sondern die ganze Genossenschaft mit einbeziehen. Es könnte durchaus sein, dass hier Streit vorprogrammiert ist und unter Umständen mehr Bürokratie auf die Jagdgenossenschaft zukomme. Abgestimmt wurde, dass heuer kein Jagdpachtschilling ausbezahlt wird. Dafür wurde auch gestimmt, dass es für die Dorfhelferinnen wieder einen 100-Euro-Zuschuss gebe. Die Jagdpächter Hubert Maier und Josef Reiser berichteten, dass der Abschuss erfüllt worden sei. Die Jagdgenossen sollen wieder das Angebot der Drohne nutzen und falls es Probleme im Revier gibt, bei den beiden Pächtern oder einem der Jäger melden. stn

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