Neumarkt-St. Veit – Es geht um „Franzi“. So heißt der Hund, mit dem die Beschwerdeführerin offenbar regelmäßig entlang der Rott spazieren- beziehungsweise Gassi geht. Aber so richtig zufrieden ist sie nicht, wenn sie den Weg entlang des schmalen Flüsschens nutzt. „Unsere Stadt wirbt im Internet mit Freizeitangeboten wie dem Wander-/Radweg an der Rott entlang. Leider ist es seit Wochen nicht mehr möglich, den Rottweg vom Schwimmbad bis zum Sportplatz gefahrlos zu nutzen, da der Weg sehr selten, wenn überhaupt, gestreut wird“, beschwerte sich die Dame bei der Verwaltung.
Hundesteuer ist für die
„Allgemeinheit“ gedacht
In einem Gespräch mit Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) habe sie bereits nachgefragt, wofür die Hundesteuer überhaupt verwendet werde. Für „die Allgemeinheit“ sei die Antwort gewesen. Das aber bezweifelt die Neumarkterin, „da die Allgemeinheit den Rottweg nicht benutzen kann, aus den vorgenannten Gründen“. Sie fragt sich daher, warum überhaupt die Hundesteuer eingetrieben werde, und stellte den Antrag, sie komplett abzusetzen. Sie verwies auf andere Gemeinden, zum Beispiel Gangkofen, die keine Hundesteuer erheben würden. Ihr Brief schließt mit der Ankündigung: „Ich werde keine Hundesteuer bezahlen, solange ich von Ihnen keine Antwort erhalte!“
Entscheidung liegt
alleine bei der Gemeinde
Also befasste sich der Finanz- und Verwaltungsausschuss der Stadt Neumarkt-St. Veit in seiner jüngsten Sitzung mit dem Antrag. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Hundesteuer auf Grundlage des Steuerfindungsrechts erhoben werden kann. Jede Gemeinde entscheide für sich selbst, ob sie das Halten von Hunden besteuere.
Was Bürgermeister Erwin Baumgartner gleich zu Beginn der Diskussion feststellte: „Die Hundesteuer hat nichts mit den Wegen zu tun. Sie ist zum Beispiel keine zweckgebundene Einnahme zur Reinigung der öffentlichen Flächen oder zur Beseitigung von Hinterlassenschaften von Hunden. Es ist keine zweckgebundene Einnahme.“ Wie es in der Schilderung des Sachverhaltes seitens der Verwaltung heißt, habe die Hundesteuer eine lange Tradition und sei im ausgehenden 19. Jahrhundert aus „gesundheitspolizeilichen Gründen“ eingeführt worden, um die Zahl der Hunde zu verringern.
In örtliche Aufwandssteuer
umgeändert
Durch die Abschaffung des Hundesteuergesetzes 1979 wurde die Erhebungspflicht der Hundesteuer durch die Gemeinden in die heute noch gängige Erhebung der Hundesteuer als örtliche Aufwandssteuer umgeändert. Fast alle Kommunen hätten eine Hundesteuer, betonte Baumgartner. Wenn die Antragstellerin auf Gangkofen verweise, wo es diese Steuer nicht gibt, habe dies für Neumarkt-St. Veit keine Relevanz, so der Bürgermeister weiter.
Kampfhunde
kosten achtmal so viel
Als Hintergrund zur Erhebung der Hundesteuer verwies Baumgartner darauf, dass man damit auch das Aufkommen steuern könne. „Damit es nicht mehr Hunde werden, als wir vertragen.“ In Neumarkt-St. Veit beträgt die Steuer für jeden Hund 50 Euro. Für Kampfhunde rechnet die Verwaltung den achtfachen Satz ab: 400 Euro. Die Steuer ist laut Hundesteuersatzung von Neumarkt-St. Veit um die Hälfte ermäßigt für Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden. Die jährlichen Einnahmen aus der Hundesteuer betragen laut Verwaltung circa 17.000 Euro. Der Landkreisdurchschnitt liegt laut Erhebungen der OVB-Heimatzeitungen von 2024 bei rund 45 Euro pro Jahr und Hund.
Antrag wurde
einstimmig abgelehnt
Baumgartner schlug vor, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und dennoch nicht auf die Hundesteuer zu verzichten. Einstimmig, mit 9:0, wurde der Antrag auf Abschaffung abgelehnt, er wird daher auch nicht im Stadtrat weiter behandelt.
Die Thematik der Hundehaltung schafft es immer mal wieder in die Gremien. 2014 etwa diskutierte der Neumarkter Stadtrat darüber, die Hundesteuer an die Größe des jeweiligen Hundes anzupassen. Die Begründung der Antragstellerin damals: Größere Hunde fabrizieren auch größere Haufen. Der Finanzausschuss hatte dies damals aber abgelehnt.