Rattenkirchen – Die Straßenreinigung ist im Gemeindegebiet von Dienstag, 24. März, bis Freitag, 27. März, vorgesehen. In diesem Zeitraum sollen Anwohner Gehsteige, Pflasterflächen und Parkbuchten rechtzeitig abkehren und Fahrzeuge möglichst nicht auf der Straße parken, damit die Kehrmaschine ungehindert arbeiten kann, wie die Gemeinde mitteilt.