Mühldorf – Ein Altenpfleger hatte sich am Amtsgericht Mühldorf vor Amtsrichter Dr. Christoph Warga zu verantworten. Staatsanwalt Alexander Fischer warf ihm Betrug vor. Der Mann wurde von Rechtsanwalt Dr. Martin Paringer aus Vilsbiburg vertreten.
Der Mann hatte bis vor zwei Jahren in einer Pflegeeinrichtung für Senioren gearbeitet. Im Januar 2023 wollte er für sich und seine Familie einen VW Multivan kaufen. Dazu lieh er sich vom Geschäftsführer der Pflegeeinrichtung 13.000 Euro. Dazu schlossen sie einen Darlehensvertrag und vereinbarten, dass der Altenpfleger dem Geschäftsführer als Sicherheit den Kfz-Brief aushändigen sollte.
Fahrzeugbrief als
Vorwand für einen Verkauf
Im Februar 2024 teilte der Beschuldigte seinem Chef mit, dass der Multivan einen katastrophalen Motorschaden habe und er diesen nur mit viel Glück für etwa 5.000 Euro verkaufen könne. Er brauche zum Verkauf des Fahrzeugs den Fahrzeugbrief, den er auch prompt erhielt.
Im März 2024 wurde zwischen den beiden Männern vereinbart, dass der Erlös aus dem Verkauf des Busses entweder dem Arbeitgeber zurückerstattet wird oder dass der Betrag zum Ankauf eines neuen Fahrzeugs verwendet werden kann. In letzterem Fall bestand der Arbeitgeber darauf, wieder den Kfz-Brief als Sicherheit zu bekommen.
Beschuldigter: Geständnis
im Gerichtssaal
Der Beschuldigte verkaufte den VW Multivan für 4.000 Euro, teilte seinem Chef jedoch mit, er habe nur 550 Euro erhalten. Auch hatte der Mann inzwischen einen VW Touran per Leasing erworben. Beim Leasing-Kauf verbleibt der Kfz-Brief in den Händen des Leasinggebers.
So konnte er seinem Chef den Kfz-Brief nicht übergeben, wodurch der Betrug aufflog. Der Angeklagte zeigte sich im Gerichtssaal 116 reuig und äußerte sich zu den ihm vorgeworfenen Vorwürfen: „Ich habe ein Darlehen in Höhe von 13.000 Euro von meinem Chef erhalten. Die Raten, um diesen Betrag zurückzuzahlen, wurden mir vom Lohn abgezogen. Als das Ganze aufflog, hat mich mein Chef entlassen.“
Der Vorsitzende Richter Warga wollte wissen, warum der Angeschuldigte die erhaltenen 4.000 Euro nicht seinem Arbeitgeber zurückgezahlt hätte. „Ich brauchte dieses Geld für den Kauf des VW Touran“, so dessen Antwort. Nach seinem Rauswurf arbeitet der Mann jetzt wieder in einer anderen Einrichtung als Altenpfleger. „Ich mache nur Nachtschichten, weil ich da mehr verdiene“, gab er zu Protokoll.
Mehrere Vorstrafen
und Plädoyers
Zum Ende der Beweisaufnahme ergab ein Blick in das Bundeszentralregister neun Eintragungen. Mehrere davon waren einschlägig, insbesondere im Tatbestand des Betrugs. Zudem waren weitere Delikte aktenkundig: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Steuerhinterziehung und Unterschlagung. Diese Delikte reichten jedoch weit in die Vergangenheit zurück, konstatierte Richter Warga: „Die letzte Straftat war 2018. Der Beschuldigte ist ruhiger geworden.“
Für Staatsanwalt Alexander Fischer war der Sachverhalt vollumfänglich bestätigt. Dies sei auf das Geständnis des Angeklagten zurückzuführen. Er forderte in seinem Plädoyer eine elfmonatige Freiheitsstrafe, die infolge einer positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Zehn Monate
auf Bewährung
Verteidiger Dr. Martin Paringer führte aus: „Für meinen Mandanten ist es blöd gelaufen, da er beim Leasing keinen Kfz-Brief bekam und in Teufels Küche geriet. Da er geständig ist und eine längere Beweisaufnahme dadurch überflüssig wurde, verlange ich eine Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung.“
Amtsrichter Warga verhängte schließlich eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die er zur Bewährung aussetzte. Beide Parteien akzeptierten dieses Urteil, es ist damit rechtskräftig.