Mühldorf – Ein 53 Jahre alter Arbeitsloser aus Mühldorf stand vor Amtsrichter Dr. Christoph Warga, weil er einen Mitarbeiter des Mühldorfer Jobcenters beleidigt haben soll. Der Mann verteidigte sich selbst.
Staatsanwalt Alexander Fischer verlas in seiner Anklageschrift Folgendes: Am Mittwoch, 3. September, habe der Angeklagte in einem Schreiben an das Jobcenter den Geschädigten als „Scheinamtswalterperson“ beschimpft. Des Weiteren habe der Angeklagte geschrieben: „Wie es scheint, haben Sie (gemeint ist der Mitarbeiter, Anm. d. Red.) nichts anderes auf Lager, als auf Schwachsinn aufgebaute Lügengeschichten zu fabulieren. Sie machen keine Anstalten, auf Anträge sachgerecht zu reagieren, weil Sie sich – ebenso wie die gesamte CSU-Saftladenanhängerschaft – einbilden, über dem Gesetz zu stehen.“
Auftreten vor Gericht
„nicht angemessen“
Das Verfassen dieses Schreibens gestand der Angeklagte. Der dermaßen attackierte Mitarbeiter stellte daraufhin einen Strafantrag wegen Beleidigung.
Im Verfahren sagte der Geschädigte als Zeuge aus: „Durch sein Schreiben fühle ich mich beleidigt. Er warf auch einem meiner Mitarbeiter vor, viele uneidliche Falschaussagen gemacht zu haben, was nicht stimmt.“
Der Beschuldigte bekam anschließend die Gelegenheit, Fragen an den Zeugen zu stellen. Der Richter betonte dabei jedoch mehrmals, dass Fragen üblicherweise mit „W“ beginnen. So konnte die Verhandlung nicht fortgesetzt werden. Der Zeuge wurde unvereidigt entlassen.
Der Angeklagte erhielt vom Vorsitzenden die Gelegenheit, Beweisanträge zu stellen. Dr. Warga wies diese jedoch als für den Prozess irrelevant zurück. Die Beweisaufnahme wurde mit dem obligatorischen Blick in das Bundeszentralregister geschlossen, welches acht Eintragungen des Angeschuldigten aufwies. Der Mann war bereits viermal wegen Beleidigung vor Gericht gestanden, dazu kamen Amtsanmaßung, üble Nachrede, Erpressung und das Erschleichen von Leistungen, womit das Schwarzfahren gemeint ist. Der Beschuldigte war also vor dem Mühldorfer Amtsgericht nicht unbekannt. Staatsanwalt Alexander Fischer sah in seinem Schlusswort den angeklagten Sachverhalt vollumfänglich bestätigt, da der Angeklagte seine Schuld selbst eingeräumt hatte: „Er hat dem Mitarbeiter des Jobcenters Mängel unterstellt und sein Ehrgefühl verletzt. Der Angeklagte hat acht Eintragungen im Bundeszentralregister, darunter mehrere einschlägige wegen Beleidigung. Er ist völlig uneinsichtig und sein Auftreten vor Gericht nicht angemessen. Ich fordere eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit dreijähriger Bewährung. Eine Geldstrafe wird ihn nicht vor dem Begehen weiterer Straftaten abhalten.“
In seinen letzten Worten stellte sich der Beschuldigte als unschuldig dar. Seine Beweisanträge seien nicht berücksichtigt worden und dem Strafbefehl fehlten die rechtlichen Voraussetzungen.
Angeklagter mit
Geständnis ohne Einsicht
Amtsrichter Dr. Warga sah dies jedoch völlig anders. Er verurteilte den arbeitslosen Mann zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, sodass der Mann jetzt 1.800 Euro an die Gerichtskasse überweisen muss. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens.
In seiner kurzen Urteilsbegründung führte der Richter aus: „Der Angeklagte zeigte sich geständig, auch wenn ihm jegliche Einsicht fehlt. Wie weit dies an seinen kognitiven Fähigkeiten liegt, das wissen wir nicht. Die Beleidigung liegt im unteren Bereich des Spektrums, ist aber wohl ehrenrührig. Der Mann weist zahlreiche Vorstrafen auf und die heutige neunte Vorstrafe ist die letzte vor der Freiheitsstrafe.“