Aschau – Aschauer Siedlungsgebiet: Ein Haus reiht sich an das nächste. Größe, Garten, Garage – hier ist alles auf Einfamilienhäuser ausgerichtet. Doch das könnte sich ändern: In der Lärchenstraße soll nachverdichtet werden. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und zehn Stellplätzen. In der Nachbarschaft stoßen die Pläne auf wenig Verständnis.
„Die Pläne sind überfrachtet“, ist das Ehepaar Schreyer überzeugt, die laut eigenen Angaben im Namen von 42 Anwohnern sprechen. Das Gebäude sei zu hoch und mit zu vielen Wohneinheiten geplant – ein so „hohes Haus“ passe nicht in die letzte Straße am Berg. Außerdem sollen auf der Grundstücksgrenze Stützmauern errichtet werden. „Es widerspricht vielen Vorschriften, wo bleiben da der Nachbarschutz und die Vorschriften des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes?“ In der Nachbarschaft gebe es nur Einfamilienhäuser, der Bebauungsplan „Am Wirtsberg – Bräuberg“ sehe nur eingeschossige Bauten vor. Das geplante Haus soll aber mit zwei Vollgeschossen höher werden – eine von drei Abweichungen vom Bebauungsplan, denen der Gemeinderat zugestimmt hat.
Im Gemeinderat war das Vorhaben umstritten. Während einige Räte die Dimensionen kritisierten und eine Signalwirkung für weitere Projekte befürchteten, sahen andere hingegen keine baurechtlichen Gründe, die gegen das Vorhaben sprachen. Auch deshalb, weil es bereits ähnlich große Häuser in der Umgebung gebe. Mit 9:8 Stimmen wurden die Pläne im November schließlich knapp genehmigt.
Für die Anwohner sprechen jedoch nicht nur die Proportionen gegen das Vorhaben. „Wir haben Angst, dass der Hang ins Rutschen kommt. Das gab es schon einmal an anderer Stelle“, sagen sie. Die verweisen Anwohner auf ein Schreiben vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim. Denn für den betroffenen Bereich sei eine Geogefahr eingetragen – mit einem Hangrutsch und Rutschablagerungen mit etwa sechs Meter Mächtigkeit. Vermutlich gebe es deshalb die Wasserwegigkeiten, weshalb in früheren Zeiten die Drainage errichtet wurde. Die Gutachter kommen zum Fazit: „Eine Reaktivierung der Gesamtrutschung erscheint unwahrscheinlich, ist aber nicht völlig auszuschließen.“
Für das neue Haus soll nach Ansicht der Anwohner aber stärker in den Hang eingegriffen werden als bisher, im Erdreich verlaufen allerdings Drainagerohre. „Was ist, wenn diese beschädigt werden?“ Die Wasserproblematik am Hang sei aus ihrer Sicht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Ehepaar und die 42 Anwohner haben ihre Einwände mit einer Unterschriftenliste bei der Gemeinde eingereicht. „Warum wurden die 42 Anwohner nicht angehört? Nutzen denn Einwände gar nichts? Man muss das doch ernst nehmen“, kritisieren die Anwohner. Auch an das Landratsamt haben sie sich gewandt – eine Reaktion blieb jedoch aus.
Warum hat sich die Gemeinde nicht auf die Einwände der Anwohner eingelassen? „Bei Bauvorhaben wird grundsätzlich geprüft, ob sie dem Baurecht entsprechen“, erklärt Bürgermeister Christian Weyrich. Ist ein Vorhaben genehmigungsfähig, könne es die Gemeinde nicht ohne Weiteres ablehnen. Im Zweifel prüfe das Landratsamt den Fall und könne eine ablehnende Haltung der Gemeinde ersetzen.
Zum konkreten Fall sagt Weyrich, dass die Unterschriftenliste bereits vor dem ersten Plan vorgelegen und es auch Gespräche mit dem Ehepaar Schreyer gegeben habe. In der Tat war „der erste Entwurf nicht genehmigungsfähig. Mittlerweile wurde dieser so geändert, dass sich das Vorhaben möglichst in die Umgebung einfügt“, fährt er fort. Dabei seien das neue Baurecht ebenso berücksichtigt worden wie das Höhenprofil. Außerdem verweist er auf vergleichbare Häuser in der Nachbarschaft. Die Befreiungen würden sich alle im Rahmen des Baurechts befinden – auch mit Blick auf Flächensparen und Nachverdichtung.
Auch für das Landratsamt steht dem Vorhaben nichts entgegen: Abweichungen vom Bebauungsplan seien möglich, sofern sie städtebaulich vertretbar sind oder Grundzüge der Planung nicht berührt werden. „Es waren keine Hinweise erkennbar, welche gegen eine Genehmigung sprechen“, erklärt auf Nachfrage Bernhard Wieslhuber, Geschäftsbereichsleiter Kreisbauamt und Baurecht. Zudem sei das Vorhaben mit den Belangen der Nachbarschaft vereinbar. Sämtliche Einwände seien der Genehmigungsbehörde mitgeteilt worden, keiner dieser Punkte habe dem Vorhaben entgegengestanden.
Rutschungen sind
unwahrscheinlich
Auch die Hangthematik ist der Behörde bekannt. Gebaut worden sei die Drainage nach Aussage des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim, um Wasser aus dem Hang abzuleiten. Eine großflächige Rutschung gilt aus gutachterlicher Sicht als unwahrscheinlich, könne jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, so Wieslhuber. Mögliche Schäden an der Drainage seien nicht aus bauaufsichtlicher Sicht zu beurteilen.
Während dem Landratsamt die Risiken mitgeteilt wurden, musste die Gemeinde die Situation zunächst selbst aufarbeiten. Denn in den Unterlagen der Verwaltung war die Drainage nicht erfasst. Laut Weyrich wurde das Baugebiet in den 1970er-Jahren entwickelt, in einem Teilbereich sei es tatsächlich einmal zu einem Hangrutsch gekommen. In der Folge wurden Drainagerohre verlegt – dokumentiert wurde dies jedoch nicht. „Es gab keine Unterlagen, keinen Eintrag im Grundbuch, die Informationen sind verloren gegangen“, erklärt Weyrich. Man musste den Sachverhalt erst rekonstruieren. Baurechtliche Konsequenzen ergeben sich laut Weyrich daraus nicht: „Es wird nicht im Bereich der Drainage gebaut.“ Sollten beim Bau Schäden entstehen, liege die Verantwortung beim Bauherrn.