Neumarkt-St. Veit – Es schien so, als würde sich die Lage allmählich entspannen. Doch jetzt sind zwei weitere Fälle der Newcastle-Krankheit bekannt geworden, außerdem ein Verdachtsfall. Nachdem bereits Anfang März 2026 in den Landkreisen Erding, Mühldorf und Rottal/Inn die Newcastle-Krankheit in großen Hähnchenbetrieben festgestellt worden ist, ist am Donnerstag, 19. März, auch ein Fall im Landkreis Landshut aufgetreten. Der Verdachtsfall der „atypischen Geflügelpest“ wurde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt, wie dazu das Landratsamt in Landshut mitteilt.
Betrieb unverzüglich
gesperrt
Wie es dazu auf der Internetseite des Landkreises heißt, sei der Ausbruch in einem großen Masthähnchenbetrieb im Stadtbereich Vilsbiburg festgestellt worden. Betroffen seien rund 35.000 Tiere. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.
„Das Veterinäramt des Landkreises Landshut hat den betroffenen Betrieb nach Maßgabe der geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet“, schreibt der Landkreis. „Hierzu zählt die tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes, insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung.“
Aufgrund des Seuchenverdachtes wurden in Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern und dem Bayerischen Umweltministerium um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst auch einen Teil der Landkreise Mühldorf, Dingolfing-Landau und Rottal/Inn.
Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen im Landkreis Mühldorf, werden vom Landratsamt Landshut durch eine Allgemeinverfügung festgelegt.
Schutz und Überwachungszonen bleiben auch im Landkreis Rottal/Inn erhalten, nachdem dort ebenfalls am Donnerstag, 19. März, der Ausbruch der Seuche in einem Masthuhnbetrieb gemeldet wurde. Der neue Fall liegt unweit des bereits betroffenen Masthühnchenbetriebs in Gangkofen. Sowohl das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), als auch das Friedrich-Loeffler-Institut haben den Nachweis des Virus bestätigt. Auch in diesem Betrieb wurden sofort Maßnahmen eingeleitet, um die weitere Verbreitung zu bekämpfen. Nach Behördenangaben wurden rund 15.000 Hühner gekeult.
„Wir hatten gehofft, dass kein weiterer Fall auftritt. Aber wirklich überrascht hat es mich auch nicht, zumal der aktuelle Fall nicht weit von dem Betrieb entfernt ist, wo das Virus im Landkreis zum ersten Mal aufgetaucht ist“, sagt Mathias Kempf, Pressesprecher am Landratsamt Rottal/Inn. Es seien zwar sofort alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet worden. „Aber es reicht ja ein Spatz, der sich in den Stallungen infiziert und das Ganze dann weiterträgt.“ Nicht verwunderlich also, dass seit Montag, 23. März, das LGL von einem weiteren Fall im Landkreis Rottal/Inn schreibt. Bislang handelt es sich dabei allerdings nur um einen Verdachtsfall.
Wiederholt betonen die Landratsämter: Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Alle Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, werden dringend aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Weiterhin wird dringend für die Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen appelliert.
Was bedeuten die Fälle in den Nachbarlandkreisen für die Situation im nördlichen Landkreis Mühldorf? Die beiden neuen Überwachungszonen, die von Vilsbiburg beziehungsweise Gangkofen aus jeweils mit einem kleinen Teil in den nördlichen Landkreis Mühldorf hineinragen, fallen komplett in die bereits bestehende Überwachungszone im Landkreis Mühldorf. Das teilt die Pressestelle des Landratsamtes Mühldorf auf Nachfrage der OVB Heimatzeitungen mit. „Deshalb gibt es aktuell keine Veranlassung, die bestehende Überwachungszone zu verändern beziehungsweise auszuweiten“, so Pressesprecher Wolfgang Haserer.
Zehn Kilometer Radius
für die Überwachung
Die Schutzzone im Landkreis Mühldorf bleibt, sofern keine neuen Fälle auftreten, bis einschließlich 27. März bestehen, so Haserer weiter. „Ab 28. März geht die Schutzzone dann in der Überwachungszone auf. Die Überwachungszone in der jetzigen Form bleibt mindestens bis einschließlich 5. April bestehen“, so die Information aus dem Landratsamt. Der Geflügelstall in dem betroffenen Betrieb in Neumarkt-St. Veit, wo das Virus am 4. März nachgewiesen worden ist, ist noch gesperrt. In dem Geflügelstall des betroffenen Betriebs im Landkreis Mühldorf befinden sich derzeit keine Tiere.
Aktuelle Informationen zur Newcastle-Krankheit in Bayern sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter dem Stichwort „Newcastle-Krankheit“ verfügbar.