Traunstein/Marktl – Wegen einer hochriskanten Fluchtfahrt vor der Polizei mit einem schweren Unfall an einem Kreisverkehr bei Marktl muss der 37-jährige niederländische Fahrer für 22 Monate hinter Gitter. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler verurteilte den geständigen Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung an den beiden schwerstverletzten Mitfahrern, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie einer Fahrt ohne Führerschein.
Staatsanwältin Lisa Grindiger hatte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert – wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung an den Mitfahrern, wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie eines „versuchten verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge“ und einer Fahrt ohne Führerschein. Wegen eines minderschweren Falls eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens hatte Verteidigerin Friedrike Nießle aus Kempten auf eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren plädiert.
Dem 37-jährigen Fahrer eines gemieteten BMW X1 und seinen Mitfahrern (35 und 26 Jahre) war die österreichische Polizei am 17. Mai 2025 mit Blaulicht auf den Fersen. Grund war der Versuch, in Gmunden/Salzkammergut einen Geldautomaten zu sprengen. Diese Vorwürfe spielten vor dem Traunsteiner Schwurgericht aber keine Rolle. Nach der Tat flüchteten die Männer zu Fuß und ohne Beute. Am Parkplatz eines Einkaufszentrums feierte eine Gruppe von etwa 25 Personen. Unter Bedrohung mit einer Stichwaffe suchten die Unbekannten nach jemand mit einem Auto. Ein Zeuge trug Autoschlüssel bei sich. Die Automatensprenger hatten sich bereits tags zuvor falsche Kennzeichen besorgt. Der gemietete BMW X1 wurde am 17. Mai 2025 in Linz beobachtet. Die Polizei versuchte, dem in Richtung A 7 fahrenden Wagen nachzusetzen. Der BMW bog an einer Abfahrt plötzlich ab und sofort wieder in die Autobahn Richtung Salzburg ein. Mit einer Geschwindigkeit von rund 190 Kilometern pro Stunde führte die Fahrt über die A1. Bei Mattighofen fiel der Wagen gegen 1 Uhr nachts erneut auf. Die Staatsgrenze passierte das Fahrzeug an der Alten Brücke in Burghausen.
Die Kollegen in Bayern waren bereits informiert. Streifen der Grenzpolizeistation Burghausen, der Autobahnpolizeistation Mühldorf und der Polizeiinspektion Burghausen nahmen die Verfolgung auf. Knapp 300 Meter vor der späteren Unfallstelle raste der Pkw über die Bundesstraße B20 in Richtung A94. Mit fast 220 Kilometern pro Stunde überholte er einen VW Sharan. Nach kurzem Abbremsen etwa 120 Meter vor dem Kreisel überholte der 37-Jährige noch ein Fahrzeug, fuhr nach links in den Kreisverkehr, kollidierte mit dem Geh- und Radweg und kam oben auf der Böschung zum Stehen.
Die Beifahrer erlitten diverse Knochenbrüche, dazu schwere Lungenverletzungen und Prellungen. Alle Insassen schwebten damals in Lebensgefahr, auch der Angeklagte – mit ebenfalls mehreren Knochenfrakturen und einer Arterienverletzung.
Unter mehreren Sachverständigen war der Unfallanalytiker Hubert Rauscher aus Ruderting. Auf dessen Erkenntnisse stützte sich das Schwurgericht im Urteil. Ein Tötungsvorsatz des Angeklagten sei „denkbar, aber nicht sicher“. Der 37-Jährige sei mit Höchstgeschwindigkeit von 220 Kilometern pro Stunde über die auf 100 Kilometern pro Stunde beschränkte Landstraße gefahren. Die Straße sei jedoch breit gewesen – ohne Kreuzungen, Ampeln und Gegenverkehr zur Nachtzeit. Der Vorsitzende Richter wörtlich: „Der Angeklagte hatte grundsätzlich freie Fahrt. Auch die Polizei ist bis an die Grenze gegangen. Vor dem Unfall hat der BMW-Lenker niemand konkret gefährdet. Der Kreisverkehr war ihm unbekannt. Als er ihn erkannt und Bremsung eingeleitet hat, war es bereits viel zu spät.“ Der Unfall beruhe somit nicht auf einer willentlichen Entscheidung des Angeklagten. Ein Tötungsdelikt scheide somit aus. Glücklicherweise seien keine anderen Personen gefährdet worden. Richter Volker Ziegler hielt den Haftbefehl aufrecht. Zu gegebener Zeit wird der 37-Jährige für das Verfahren wegen des Automatensprengens an die österreichischen Behörden in Wels ausgeliefert, wo bereits die zwei Mitfahrer in Untersuchungshaft sitzen. Wann dort der Prozess startet, ist nicht bekannt.kd