Neumarkt-St. Veit – In der Gemeinde Gangkofen im Landkreis Rottal-Inn gibt es einen dritten Newcastle-Fall. Der Verdacht hat sich bestätigt. Den Nachweis haben das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) geführt. Die neue Schutzzone reicht auch in den nördlichen Landkreis Mühldorf. Das haben die Landratsämter Mühldorf und Rottal-Inn mitgeteilt. Um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, wurden die rund 23.000 Hühner bereits gekeult.
In Abstimmung mit der Regierung von Niederbayern wurden um den jetzt bestätigten Betrieb eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet, ergänzt das Landratsamt Rottal-Inn. Die betrifft auch die Landkreise Mühldorf, Dingolfing und Landshut. Diese neue Schutzzone erstrecke sich nur auf einen „sehr kleinen Teil“ des Landkreises Mühldorf, teilt das Landratsamt Mühldorf mit. Betroffen sind im Gemeindegebiet von Neumarkt-St. Veit die Ortsteile Altersberg, Linden und Oberndorf. Die neue Überwachungszone liegt in der bereits bestehenden Überwachungszone. Gleichzeitig zeichnet sich für die Schutzzone um Neumarkt-St. Veit und Egglkofen eine gewisse Entspannung ab, erklärt Wolfgang Haserer, Pressesprecher im Landratsamt Mühldorf. Nach aktuellem Stand (26. März) falle diese Schutzzone am kommenden Samstag weg. Dann gelten rund um Neumarkt-St. Veit – bis auf den neuen roten Bereich im Norden – nur noch die Vorschriften der Überwachungszone. „Wenn alles gut geht, wird diese in der nächsten Woche in Teilen ebenfalls aufgehoben“, sagt Haserer. „Die Überwachungszone in der jetzigen Form bleibt mindestens bis einschließlich 5. April bestehen.“
Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vögeln. Das Landratsamt Mühldorf fordert erneut alle Geflügelhalter im Landkreis auf, die ihre Tierhaltung bisher nicht angezeigt haben, das unverzüglich nachzuholen.esc