Ampfing/Mühldorf/Waldkraiburg/Heldenstein – Kerem Demir (Name von der Redaktion geändert) blättert in seinen Unterlagen. Für seinen Termin hat sich der 47-jährige Türke, der zuletzt in Ampfing wohnte, vorbereitet. Mehrere handgeschriebene Zettel liegen vor ihm. Er versucht, Ordnung in seine Ausführungen zu bringen. Rechts neben ihm sitzt sein Verteidiger Simon Waxenberger. Am Tisch ihm gegenüber hat Staatsanwältin Franziska Mitterer Platz genommen. Zwischen den beiden Parteien sitzen Richter Florian Greifenstein und zwei Schöffen.
Mann aus Ampfing vor
dem Amtsgericht Mühldorf
Demir muss sich vor dem Amtsgericht Mühldorf wegen mehrerer Fälle von Körperverletzung und Beleidigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 2024 einer Frau in seiner Wohnung in Ampfing in den Unterleib geschlagen zu haben. Am nächsten Morgen gegen 5 Uhr soll er ihr am Bahnhof in Weidenbach mehrmals gegen den Kopf gehauen, ihr Kopftuch heruntergerissen und sie dann damit stranguliert haben. Zudem habe der Angeklagte der Frau mehrfach ins Gesicht und gegen die Brust gespuckt und sie beleidigt. „Er bot einem zufällig anwesenden Bahnhofsmitarbeiter an, er könne Geschlechtsverkehr mit der Geschädigten haben“ – insbesondere Analverkehr –, um so seine Missachtung auszudrücken, führt die Staatsanwältin aus.
Rund zwei Monate später soll der Ampfinger der Frau in ihrer Wohnung in Waldkraiburg wieder in den Bauch sowie gegen Brust und Kopf geschlagen und sie dann an den Haaren gezogen haben. Zudem habe er den Teppichboden zerschnitten. Dann habe er sein eigenes T-Shirt zerrissen und zerschnitten und sich selbst mehrere Kratzer zugefügt. Der Polizei gegenüber habe er gelogen und behauptet, die Geschädigte sei dafür verantwortlich, erklärt Mitterer. Als der Angeklagte diese Vorwürfe hört, runzelt er die Stirn.
Der Angeschuldigte befindet sich bereits wegen eines anderen Verfahrens am Landgericht Traunstein in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bernau, erklärt Richter Greifenstein. Er fragt den Angeklagten, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle.
Sein Verteidiger riet ihm, sich nicht zu äußern. Der Angeklagte sagt, er habe keine Informationen von seinem Verteidiger bekommen, und beginnt einen rund 30 Minuten langen Monolog. Darin beruft sich der 47-Jährige auf mehrere Paragrafen der Strafprozessordnung sowie auf Urteile des Bundesgerichtshofs. „Ich lehne den Richter wegen Befangenheit ab“, erklärte er. Er befürchte, Richter Greifenstein sei nicht unparteilich, sondern voreingenommen. Der Angeklagte vermutet, dass sich Richter und Staatsanwaltschaft schon abgesprochen hätten. „Hier wird nicht nach der Wahrheit gesucht, sondern ein Grund, um eine Verurteilung zu begründen. Ich werde zu Unrecht angeklagt“, sagt er.
Der Angeklagte findet, es seien keine Beweise für seine Unschuld gesucht worden. Zudem stellt er die Glaubwürdigkeit der Geschädigten infrage und beruft sich dabei auf Details aus dem Verfahren, das am Landgericht gegen ihn läuft. Nach rund 20 Minuten unterbricht Richter Greifenstein den Angeklagten zum ersten Mal und erklärt ihm, dass sein Antrag wegen Befangenheit und der Ablehnungsantrag eingegangen seien. Dann klärt er den 47-Jährigen darüber auf, dass er mit seinen weiteren Ausführungen Anträge zur Beweisaufnahme stellt, obwohl das Verfahren noch gar nicht an diesem Punkt angekommen sei. „Wir müssen Antrag für Antrag nach der Prozessordnung abarbeiten“, sagt Greifenstein.
Angeklagter will
anderen Verteidiger
Doch Demir lässt sich nicht beirren. Er geht weiter seine Notizen durch. Während seiner nun über ein Jahr andauernden Haft habe er viel Zeit gehabt. „Meine Existenz ist zerstört“, sagt er. Er stehe nun für sich selbst ein. „Es geht hier um eine lebenslange Haftstrafe, ich werde mich hier nicht zum Affen machen lassen“, klagt er.
Sein Verteidiger, die Staatsanwältin sowie der Richter erklären ihm, dass Urteile am Amtsgericht auf vier Jahre gedeckelt seien und nicht höher ausfallen könnten. Der Angeklagte vermutet jedoch, dass er eine zusammenfassende Strafe, auch für das Verfahren am Landgericht, erhalten würde. An die Staatsanwältin gewandt, sagt der Angeklagte, er habe schon Anzeige gegen sie erstattet. Mitterer nimmt das locker zur Kenntnis. „Gegen mich laufen viele Verfahren“, sagt sie.
Während seiner Ausführungen ist es dem Angeklagten immer wieder wichtig, dass seine Argumente ins Protokoll aufgenommen werden. Richter Greifenstein schlägt ihm mehrmals vor, seine handgeschriebenen Zettel zu kopieren und den Akten beizulegen, und gibt dem 47-Jährigen noch fünf Minuten für seine Ausführungen.
Letztlich unterbricht Richter Greifenstein die Verhandlung, um die Zettel zu kopieren. Anschließend erkundigt sich der Angeklagte, wie über seinen Antrag auf Wechsel seines Pflichtverteidigers entschieden wurde. Er sei mit seinem Verteidiger unzufrieden. Dass er Daxenberger ausgesucht habe, sei „ein Fehler“ gewesen. Richter Greifenstein sagt, dass er den Antrag abgelehnt habe und der Bescheid schon abgeschickt worden sei und dieser sich wohl noch in Zustellung befinde.
Letztlich beschließt Greifenstein, die Hauptverhandlung auszusetzen, bis über das Ablehnungsgesuch wegen Voreingenommenheit entschieden ist. Die Überhaft, also die Vormerkung eines zusätzlichen Haftbefehls, bleibt aufrecht. Zu den Polizeibeamten, die den Angeklagten begleitet haben, sagt Greifenstein: „Bringen Sie den Herrn zurück in die JVA.“