Mühldorf – „Man darf auch im Internet seine gute Kinderstube nicht vergessen!“ Das betonte Staatsanwalt Thomas Wüst immer wieder. Sonst landet man vor Gericht, so wie der 43-jährige, arbeitslose Systemgastronom Thomas X. (Name von der Redaktion geändert) aus dem westlichen Landkreis. Der hatte im Dezember 2024 auf Facebook zwei Beiträge von innsalzach24.de kommentiert und musste sich jetzt wegen Volksverhetzung vor Amtsrichterin Dr. Angela Miechielsen im Mühldorfer Amtsgericht verantworten.
„Remigration und
Deportation jetzt sofort“
Am 20. Dezember 2024 hatte innsalzach24.de auf Facebook einen Beitrag über einen neuen Iman an der Waldkraiburger Moschee veröffentlicht. „Wir brauchen und wollen hier keine Islamisten!!“, schrieb Thomas X.: „Remigration und Deportation jetzt sofort!! Schließt dieses Haus der politischen Ideologie und der Hasspredigten umgehend!!!“.
Am gleichen Tag war dann der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg, bei dem ein saudi-arabischer Mann mit einem SUV gezielt in eine Menschenmenge raste. Dabei wurden fünf Menschen getötet, darunter auch ein neunjähriger Junge; zahlreiche weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
innsalzach24.de informierte
das Hate-Speech-Team
Am 22. Dezember 2024 berichtete innsalzach24.de über einen syrischen Arzt am „InnKlinikum“ in Mühldorf. Erneut kommentierte Thomas X. auf Facebook: „Schauen wir mal, wie lange es dauert, bis er mit dem Auto durch den Mühldorfer Christkindlmarkt fährt… auch wenn wer gut und unschuldig aussieht.“
Für innsalzach24.de war das untragbar, das Medienhaus informierte das Hate-Speech-Team der Generalstaatsanwaltschaft München. „Wir melden vor allem Kommentare, welche Hass, Volksverhetzung, Beleidigungen, Diskriminierung, Diffamierung und auch Gewaltandrohungen beinhalten und in unseren Kommentarspalten abgesetzt werden“, heißt es dazu von innsalzach24.de.
Solche Vorkommnisse hätten durchaus zugenommen. „Die Leute kommentieren teilweise – und offenbar völlig bedenkenlos – mit ihren Klarnamen und einem mit vielen Informationen gefüllten Profil schockierende Kommentare, welche definitiv nicht mehr unter den Deckmantel der Meinungsfreiheit fallen“, heißt es von der Redaktion innsalzach24.de.
Besteht der Verdacht auf eine Straftat, dann schaltet die Generalstaatsanwaltschaft die Polizei ein – so auch bei Thomas X. Der hatte dem folgenden Strafbefehl widersprochen und so landete er mit seinen Kommentaren vor Gericht.
Grenze der zulässigen
Meinungsäußerung
Thomas X. habe eine Grenze überschritten, führte auch Staatsanwalt Wüst aus. Er habe mit seiner pauschalen Darstellung „zu einer feindseligen Haltung“ gegenüber Muslimen aufgerufen und sie – „insbesondere durch die Forderung nach einer sofortigen Deportation“ – unter Angriff auf deren Menschenwürde „böswillig verächtlich“ gemacht. Das sei zudem in einer „aufgeheizten Stimmungslage“ erfolgt. Das hätte die Kommentar-Leser gegenüber Muslimen aufstacheln und die Gefahr von Übergriffen erhöhen können. Kurz: strafbar als Volksverhetzung in zwei Fällen.
„Mein Mandant war der Verfasser der Kommentare“, räumte Verteidiger Axel Reiter ein: „Er möchte nichts beschönigen.“ Gleichwohl: Thomas X. sei damals „schlicht und ergreifend“ überfordert gewesen. Er sei gleichgeschlechtlich orientiert, wurde damals deswegen in der Arbeit „angefeindet, gemobbt und gepiesackt“ – auch von muslimischen Kollegen, sagte Thomas X. im Laufe der Verhandlung.
Kritik üben, aber die
Kinderstube wahren
„Es war schlicht und ergreifend ein Fehler“, fasste Reiter zusammen. Thomas X. habe danach schon von sich aus alle Kommentare gelöscht, er habe keine rechtsextreme Gesinnung und auch sonst nie in diese Richtung gepostet. „Das ist korrekt“, bestätigte Thomas X. mit fester Stimme. „Das war eine schwere Zeit für mich.“ Weihnachten sei für ihn immer sehr emotional, hinzukam die schwere Krankheit seiner Mutter, die Aussicht, dass es ihr letztes Weihnachten sein könne, sowie das Gerede in der Arbeit und dann noch der Anschlag in Magdeburg. „Das hat dem Ganzen den Rest gegeben.“
„Ihr Schimpfen, Ihre Beleidigungen auf Facebook waren dasselbe wie das, was Ihnen passiert ist, nur in einem anderen Gewand“, hielt Staatsanwalt Wüst dagegen. Man dürfe im Internet seine Meinung äußern und Kritik üben, aber „auch da muss man die gute Kinderstube wahren! Diese Grenze haben sie in beiden Beiträgen überschritten.“
Mit NS-Begriffen
argumentiert
Zum Beispiel mit dem NS-Begriff der Deportation. „Das war ein Fachbegriff“, meinte Thomas X.. „Es geht darum, wie es der normale Leser versteht“, klärte Wüst den Angeklagten auf. Und für den sei es ein NS-Begriff. Thomas X. machte die gesamte Verhandlung über einen wohlerzogenen und verständigen Eindruck: Er war ruhig, schaute jeden direkt an, antwortete direkt und umfassend.
Angeklagter hat
„bereitwillig mitgemacht“
Nicht nur im Gerichtssaal, sondern schon als die Polizei bei ihm vor der Tür stand. „Er hat bereitwillig mitgemacht“, berichtete eine Kripobeamtin im Zeugenstand. Er habe auch sein Handy und seinen Computer übergeben. Die fraglichen Posts hätte er bereits auf allen Geräten gelöscht gehabt. „War sonst was auffällig?“, fragte Richterin Miechielsen. „Die Wohnung war auffallend schön aufgeräumt“, sagte die Beamtin – und Thomas X. freute sich sichtlich über dieses Lob – ganz der wohlerzogene, liebevolle Sohn. Nach gut einer halben Stunde hatte sich der Eindruck verfestigt: Thomas X., der keinerlei Vorstrafen hat, sei kein Hetzer, die Posts seien ein Ausrutscher, so die Überzeugung. Und so waren sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger schnell einig: Gegen eine Geldauflage könnte das Verfahren in diesem Fall eingestellt werden. „Bei Volksverhetzung ist das die absolute Ausnahme“, betonte Staatsanwalt Wüst. „Das ist ein Vertrauensvorschuss.“
Strafe: 1.500 Euro
an die Klinikclowns
Bis zum 30. Juni muss Thomas X. 1.500 Euro an den Verein Klinikclowns zahlen, dann ist alles abgeschlossen. „Das ist extrem selten“, gab ihm Richterin Miechielsen mit auf den Weg. „Damit sind Sie gut gefahren!“ „Vielen Dank“, sagte Thomas X. und verließ erleichtert den Gerichtssaal.