Mühldorf – Weniger Schleuser vor Gericht, dafür deutlich mehr Insolvenzen und mehr Arbeit durch die Digitalisierung. Gleichzeitig gewinnt der Opferschutz an Gewicht – auch sichtbar. So lässt sich das Jahr 2025 aus Sicht des Amtsgerichts Mühldorf zusammenfassen, wie bei dem Pressetermin mit Amtsgerichtsdirektor Stephen Kroner und seiner Stellvertreterin Dr. Angela Miechielsen deutlich wurde.
Bei diesem Termin zeigte sich die 28-jährige Sonja Liegl in „voller Montur“: schusssichere Weste, Schlagstock, Handschellen, Pfefferspray und Funkgerät; nur die Pistole, die blieb im Waffenschrank. Das ist aber die absolute Ausnahme, normalerweise ist die Leiterin der Wachtmeisterei „nur“ in Uniform im Gericht zu sehen. Die volle Ausrüstung würde nur in Ausnahmefällen gebraucht, erzählt sie. Die fünf Wachtmeister können auch so Ruhe und Ordnung im Haus garantieren. In Liegls Aufgabenbereich fallen auch die Einlasskontrollen sowie die Digitalisierung der eingehenden Papiere.
Letzteres schafft derzeit aber eher mehr statt weniger Arbeit. Tausende Blätter müssen immer noch von einer eigenen Halbtagskraft eingescannt werden. Überhaupt bringt die Umstellung auf die elektronische Akte immer noch ein hohes Maß an zusätzlicher Arbeit mit sich. Mit dem Übergang der papierbasierten Akten im Bereich der Strafgerichtsbarkeit zu digitalen Dokumenten sind in den bayerischen Gerichten alle Geschäftsbereiche elektronisch erfasst.
Da ist es gut, dass die Verfahrenszahlen 2025 verglichen mit dem Vorjahr teilweise rückläufig waren. 738 Familiensachen registrierte das Amtsgericht 2025; im Vorjahr waren es 800. Auch das Schöffengericht hatte 2025 weniger Arbeit: 39 Verfahren; 2024 waren es noch 66. Der Grund: der Rückgang von Schleuserangelegenheiten.
Bei den Zivilsachen stiegen dagegen die Eingänge von 731 (2024) auf 737. Im Jahr 2026 kann es noch weiter nach oben gehen: Seit dem 1. Januar sind die Amtsgerichte in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig. Bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro.
Außerdem nehmen die Insolvenzen signifikant zu. Hatte das Amtsgericht Mühldorf, das auch für den Landkreis Altötting zuständig ist, 2023 noch 161 Insolvenzanträge bearbeitet, waren es 2024 schon 211 und im vergangenen Jahr dann 268. Von den 268 Verfahren waren 131 Privatinsolvenzen. Ähnlich verhält es sich mit den Zwangsversteigerungen. 46 Neuzugänge vermeldet das Amtsgericht für 2025; im Jahr davor waren es 26. In die gleiche Richtung zeigen die Vollstreckungsverfahren. Gerade in dieser Sparte ist bei den Rechtspflegern und Justizfachwirten Zuwachs nötig. Die Geschäftsleiterin Daniela Arnst erklärte, dass mehrere freie Planstellen nicht besetzt werden, weil Nachwuchs fehlt.
Dafür gab es für Arnst an anderer Stelle eine gute Nachricht. Seit Jahresbeginn hat sie mit Sylvana Wildt eine ständige Stellvertreterin an ihrer Seite. Die zweifache Mutter aus Zangberg hatte ihre Laufbahn 2012 am hiesigen Gericht begonnen. Nach Stationen unter anderem am Oberlandesgericht München kehrte sie 2021 nach Mühldorf zurück und verstärkt als Rechtspflegerin die Geschäftsleitung. „Damit ist das Führungsteam vollständig“, betont Miechielsen. Insgesamt stieg die Zahl der Beschäftigten am Mühldorfer Gericht von 66 (2024) auf 69. Dazu kommen noch sechs Auszubildende. Wildt kümmert sich schwerpunktmäßig um das Grundbuchamt. Hier glänzt das Amtsgericht: Während man in manchen anderen Gerichten – etwa in der Landeshauptstadt – teils bis zu drei Monate auf Grundbuchblattabschriften wartet, erfolgen diese in Mühldorf meist innerhalb nur eines Tages, berichtet Direktor Kroner. Gab es bei den Grundbuch- und Registersachen 2024 noch 7.048, so waren es 2025 bereits 7.290, darunter 2.541 Eigentumsumschreibungen.
Auch an anderer Stelle hat das Amtsgericht „Zuwachs“ bekommen: ein Zimmer für Videovernehmungen. Hier handelt es sich um einen hellen, freundlich eingerichteten Raum mit Kuscheltieren und Sitzgelegenheiten. Nur ein Tisch mit Monitoren, Stativ für eine Videokamera und eine Computertastatur deuten auf den ernsten Hintergrund hin: Hier werden Zeugen und Opfer verhört, denen eine Aussage im Gerichtssaal nicht zuzumuten ist. Dies erspart insbesondere Kindern, aber auch erwachsenen Opfern von sexuellem Missbrauch und Misshandlungen, eine direkte Begegnung mit ihren Peinigern. „Dieser vorgezogene Teil der Hauptverhandlung erfährt Zuwachs“, sagte Dr. Miechielsen, die selbst diese teilweise hoch emotionalen Vernehmungen durchführt. „Damit wird der Opferschutz gestärkt.“
Allerdings ist der Aufwand enorm: Die Vernehmungen dauern – mit Pausen – teilweise bis zu sieben Stunden, müssen wörtlich abgetippt und in Verhandlungen komplett abgespielt werden. Es kann aber Opfern ersparen, im Gerichtssaal ihren Peinigern erneut begegnen zu müssen.