Gefährlicher Kinderstreich kann tödlich enden

von Redaktion

Steine auf den Gleisen oder Mutproben und zweifelhafte Social-Media-Trends bereiten Bahn Sorgen

Mühldorf – Zerbrochene Steine und Reifen auf den Schienen – ein Vorfall in Mühldorf hätte schlimm enden können. Nach einer notwendigen Streckensperrung gibt es jetzt neue Details zum Ermittlungsstand. Wie Carolin Nowag von der Bundespolizeiinspektion Freilassing auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen bestätigte, hat sich eine Zeugin, die die Kinder vor Ort angesprochen und weggeschickt haben soll, jetzt bei den Behörden gemeldet. Zu den Kindern selbst gibt es hingegen noch keine neuen Erkenntnisse. Dass ein solcher „kleiner Kinderstreich“ weitreichende Folgen haben kann, bestätigt die Deutsche Bahn. Auf Anfrage teilte eine Sprecherin mit: „Die Strecke musste von kurz nach 12.10 Uhr bis 13.10 Uhr gesperrt werden. In dieser Zeit waren insgesamt acht Züge von der Sperrung betroffen.“ Glück im Unglück: Trotz der Kollision mit den Steinen wurde der betroffene Zug nach aktuellem Stand nicht beschädigt. Rechtlich gesehen ist der Vorfall als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr (Paragraf 315 Strafgesetzbuch) eingestuft, doch da die Kinder mit etwa zehn Jahren noch nicht strafmündig sind, stünden laut Bundespolizei statt einer Strafe vor allem Aufklärungsgespräche im Fokus.

Die Frage der Haftung ist komplex: So haften Eltern laut Bürgerlichem Gesetzbuch nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Da am betroffenen Zug kein Schaden entstand und die Täter noch nicht ermittelt werden konnten, bleibt es für die Familien vorerst bei einer allgemeinen, eindringlichen Warnung durch die Behörden. Die Bundespolizei sieht sich immer wieder mit spielenden Kindern an Bahnanlagen konfrontiert. Oftmals stecken dahinter Mutproben oder gar zweifelhafte Social-Media-Trends.

Um solche Vorfälle zu verhindern, setzt die Bundespolizei verstärkt auf Aufklärung und geht regelmäßig in Klassen.Melanie Hoog

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