Schwindegg – Der zweigleisige Bahnausbau, auch wenn er noch in weiter Ferne liegen mag, beginnt mit einem Planfeststellungsverfahren. Dieses Verfahren legt die Ausführung fest und die Bahn hat dann Baurecht. Im Nachhinein ist daran nicht mehr zu rütteln.
Das Planfeststellungsverfahren läuft bereits und hat als Termin für Einwendungen den Montag, 4. Mai. Daher begann die jüngste Sitzung des Gemeinderates mit einem Einwand von Hermann Hager (Grüne) gegen die Tagesordnung. Sie sah die Beratung über das Planfeststellungsverfahren für den Planabschnitt eins, Markt Schwaben – Ampfing 1.6 vor.
Gemeinde stellt
Forderungen auf
Hager war für eine Sondersitzung, „wegen des immensen Datenvolumens und weil es für Schwindegg ortsbildend wird für die kommenden Jahrzehnte.“ Rudolf Schmidhuber (Grüne) bekräftigte: „Es sind 265 Seiten mit Dokumenten und darin ist vieles, was die Bürger betrifft.“ Bürgermeister Roland Kamhuber (CSU) hielt dem entgegen, durch eine Sondersitzung ginge kostbare Zeit verloren. „Jeder Gemeinderat hat die Möglichkeit zur Stellungnahme“, so der Bürgermeister. Er appellierte, die Tagesordnung nicht zu ändern.
Dr. Karl Dürner (BLS) vertrat die Meinung, die Landwirte müssten sich Gedanken machen über die Zukunft. Den Leuten müsse öffentlich Gelegenheit gegeben werden, sich zu informieren. „Wir lassen uns das nicht gefallen! Typisch Bahn!“, schimpfte der Altbürgermeister. Bürgermeister Roland Kamhuber verwehrte sich gegen den Vorwurf, am Bürger vorbeigegangen zu sein. „Es gab vorher keine Möglichkeit zu informieren“, so der Bürgermeister.
Hermann Hager zog seinen Antrag zurück. Mit 16:0 gab es keine Einwände gegen die Tagesordnung, der Punkt Planfeststellungsverfahren blieb auf der Liste. Die Gemeindeverwaltung setzt sich derzeit intensiv mit den Unterlagen auseinander und formuliert eine Stellungnahme. Von dem Verfahren Betroffene müssen sich selbst informieren. Die Stellungnahme der Gemeinde bezieht sich auf Themen, welche die Gemeinde direkt betreffen, wie Auswirkungen auf Infrastruktur, Baulärm, Grundstückseingriff und Umweltverträglichkeit. Beispiele für die Forderungen der Gemeinde sind die Lärmschutzwand unterhalb von Hirzlheim, die Ersatzlösung für den Bahnübergang Allersheim, Erdverkabelung der Bahnstromleitungen zur Wahrung der Kulturlandschaft und keine 22 Meter hohen Leitungsmasten. Die Gemeinde wappnet sich damit auch für gerichtliche Auseinandersetzungen.
Rudolf Schmidhuber vertrat die Meinung, Betroffene sollten Hilfestellung erhalten, um sich gegen 22 Meter hohe Masten vor dem Haus oder einen Rangierbahnhof wehren zu können. Bürgermeister Roland Kamhuber machte klar, dass die Gemeinde lediglich bei der Information helfen könne, aber nicht beratend tätig werden dürfe.
Daher sind inzwischen nähere Informationen, wo die Unterlagen eingesehen werden können und welche Formalitäten für Einwendungen nötig sind, auf der Homepage der Gemeinde zu finden. Darüber hinaus können sich die Bürger im Rathaus informieren, wie Einwendungen gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt vorgebracht werden können.
Dem Bürgermeister war wichtig, klarzustellen, dass er die Bürger bei jedem Schritt informiert und mitgenommen hatte – bei der Lösung für den Bahnübergang Allersheim, bei der Lärmschutzwand für Hirzlheim sowie bei allen weiteren Themen. Der Beschluss zum weiteren Vorgehen erging mit 16:0.
Einwendungen
der Bürger bis 4. Mai
Die Grünen fertigten im Nachgang zur Sitzung einen Flyer, der noch einmal die wichtigsten Punkte thematisierte, wie Dauer des Bauvorhabens mit Baustellen und Lagerplätzen, Lärmschutz während der Bauarbeiten, Auswirkungen durch die Schließung des Bahnübergangs Allersheim sowie Themen wie Immissionen und Umweltschutz, und gaben die Adresse für Einwendungen bekannt: Schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, Arnulfstraße 9/11, 80335 München oder per E-Mail an Sb1-mue-nrb@eba.bund.de
Sie sprachen sich für den zweigleisigen Ausbau aus – aber zu annehmbaren Konditionen.