Streit um das Sondervermögen

von Redaktion

Die Ampfinger Gemeinderätin Sandra Bubendorfer-Licht (FDP) zieht mit Parteikollegen vor das Bundesverfassungsgericht. Ihr Ziel ist es, den 500-Milliarden-Schuldenberg der Regierung Merz zu stoppen. Es gehe um die Zukunft kommender Generationen, so die Politikerin.

Ampfing/Karlsruhe – Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat sich 2025 noch vor Regierungsantritt einen kräftigen Schluck aus der Schuldenpulle genehmigt: Insgesamt 500 Milliarden Euro sollen als „Sondervermögen für Klimaneutralität und Infrastruktur“ (SVIK) zusätzliche Investitionen finanzieren. Stattdessen wurden bislang 95 Prozent dieser Mittel zweckentfremdet, urteilten das Münchner ifo Institut sowie das IW Köln. Das brachte bei der Ampfingerin Sandra Bubendorfer-Licht (FDP) das Fass zum Überlaufen. „Jetzt reicht‘s!“, sagten die Gemeinderätin und ehemalige Bundestagsabgeordnete sowie 22 weitere Parteikollegen und legten Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen des Grundgesetzes ein, mit denen das „Sondervermögen“ möglich wurde; sie klagen gegen die Schuldenpolitik der Bundesregierung unter Friedrich Merz.

Wie kam es, dass Sie jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen?

Sandra Bubendorfer-Licht: Wir haben schon lange darüber geredet. Dieser aufgeblähte Haushalt und das „Sondervermögen“ haben uns immer schon beschäftigt und Angst gemacht. Als jetzt renommierte Wirtschaftsinstitute feststellten, dass der Großteil der Summe nicht in Zukunftsinvestitionen fließt, sondern zweckentfremdet wird, um Haushaltslöcher zu stopfen, hat es alles noch mal ins Rollen gebracht, und ich habe sofort gesagt: „Ich bin dabei.“

Warum diese Klage?

Bubendorfer-Licht: Wir haben erhebliche Zweifel, dass das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Im Zentrum stehen das sogenannte „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)“ sowie weitere Änderungen der Schuldenpolitik. Wir haben Angst, dass damit die Schuldenbremse nicht nur flexibel ausgelegt, sondern faktisch ausgehebelt wird. Damit verändert sich die Logik staatlicher Verschuldung grundlegend: Aus begründeten Ausnahmen wird eine strukturelle Finanzierung mit Schulden. Die finanziellen Lasten werden dadurch in erheblichem Umfang in die Zukunft verschoben – zulasten unserer Kinder, Enkel und Urenkel. Wie soll das je gestemmt werden?

Was wollen Sie erreichen?

Bubendorfer-Licht: Wir wollen eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht: Wie viel Schulden darf der Staat machen? Wer trägt die Verantwortung für kommende Generationen? Und wie frei sind zukünftige Parlamente noch in ihrer Haushaltsgestaltung? Im Kern geht es darum, ob die Schuldenbremse durch Konstruktionen wie Sondervermögen unterlaufen werden darf.

Wie viele FDP-Politiker gehören zu den Klägern?

Bubendorfer-Licht: Insgesamt klagen 23 ehemalige Bundestagsabgeordnete der FDP aus der 20. Wahlperiode, darunter auch Persönlichkeiten wie Wolfgang Kubicki und Florian Toncar. Beschwerdeführer ist Dr. Thorsten Lieb. Wir haben im Bundestag schon ganz eng zusammengearbeitet und sind auch jetzt fast täglich im Austausch.

Wie finanziert sich diese Klage?

Bubendorfer-Licht: Die Verfassungsbeschwerde selbst ist gerichtskostenfrei. Kosten entstehen nur durch anwaltliche Begleitung. Diese fallen jetzt jedoch nicht an, da Dr. Thorsten Lieb Rechtsanwalt ist und das Verfahren entsprechend begleitet. Diese Klage wird nicht aus Parteimitteln finanziert. Es handelt sich um eine eigenständige Initiative der beteiligten Beschwerdeführer.

Wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

Bubendorfer-Licht: Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dauern erfahrungsgemäß länger. Realistisch ist ein Zeitraum von ein bis mehreren Jahren.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?

Bubendorfer-Licht: Verfassungsbeschwerden sind anspruchsvoll. Deshalb verbieten sich Prognosen. Wir sehen jedoch gewichtige verfassungsrechtliche Argumente, insbesondere bei der Frage, ob die Schuldenbremse durch Sondervermögen umgangen wird und bei der fehlenden Tilgungsperspektive sowie bei der Belastung zukünftiger Generationen. Das berührt zentrale verfassungsrechtliche Prinzipien. Gerade wegen der Größenordnung der Verschuldung halten wir eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht für notwendig.

Die Ampel-Regierung ist ja geplatzt, weil der damalige Finanzminister Christian Lindner gegen weitere Schulden war. Sehen Sie sich in Ihrer damaligen Kritik an der Haushaltspolitik jetzt bestätigt?

Bubendorfer-Licht: Absolut.

Jörg Eschenfelder

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