Mühldorf – Am Donnerstagabend verständigte eine Gruppe von 13- bis 16-Jährigen in Mühldorf den Notruf. Eine 13-Jährige hatte nach dem Konsum einer HHC-Vape gesundheitliche Beschwerden gezeigt. Ersten Ermittlungen zufolge soll ein 13-Jähriger die HHC-Vape (Hexahydrocannabinol, ein halbsynthetisches Cannabinoid) mitgebracht haben. Nachdem er selbst daran gezogen hatte, reichte er die Vape an die 13-jährige Schülerin weiter. Nur wenige Züge des Verdampfers genügten, um bei ihr schlagartig Übelkeit und Schwindel auszulösen. Das Mädchen wurde vom alarmierten Rettungsdienst behandelt. Die Polizeibeamten übergaben die Kinder ihren Eltern. Die Polizei warnt ausdrücklich vor der Einnahme von sogenannten Neuen-psychoaktiven-Stoffen, wie hier der HHC-Vape. Bereits eine geringe Menge der vermeintlich harmlos wirkenden Substanz birgt erhebliche Risiken, insbesondere für junge Menschen. Das Gesetz verbietet grundsätzlich den Besitz von Neuen-psychoaktiven-Stoffen und stellt das Handeltreiben damit unter Strafe.