Ausraster bei Faschingsgaudi landet vor Gericht

von Redaktion

Ein 22-jähriger Mechatroniker kann oder will sich nicht an sein Ausrasten erinnern. Die Randale am Faschingsdienstag in Haag brachte ihn jetzt wegen Körperverletzung vor das Amtsgericht Rosenheim.

Haag – Es war eine einzige große Gaudi, der Faschingsdienstag in Haag. Bereits zum Faschingszug hatte der Angeklagte heftig gebechert und bis zum Abend an die zehn Biere und etliche Schnäpse intus. Als er am späten Nachmittag im Gedränge an der Bar stand, streifte er die Brüste einer 19-Jährigen aus dem Altlandkreis. Diese stieß ihn von sich weg.

Der betrunkene Mechatroniker hielt einen anderen Gast für den Verursacher des Stoßes und verabreichte dem eine Ohrfeige. Nach dessen Protest wurde der randalierende Mann von den Ordnern aus der Veranstaltung nach draußen gebracht.

Dies ärgerte diesen so sehr, dass er im Nachhinein einen Dritten dafür verantwortlich machte, hinausgeworfen worden zu sein. Vor der Halle ging er deshalb gegen 20 Uhr auf diesen los und versetzte ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht, sodass der Betroffene eine heftige Jochbeinprellung erlitt.

Verteidiger Rechtsanwalt Peter Dürr erklärte, dass sein Mandant an diese Vorfälle keinerlei Erinnerung habe, was wohl auf die heftige Alkoholisierung zurückzuführen sei. Jedoch halte der Mann ein solches Fehlverhalten durchaus für möglich und sei insoweit geständig.

Nachdem die Geschädigten angehört worden waren, bat der Vorsitzende Richter Daniel Musin zu einem Rechtsgespräch. Dabei einigten sich die Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Berührung der damals 18-Jährigen möglicherweise unbeabsichtigt gewesen sei, zumindest strafrechtlich unerheblich sein könnte.

Damit verblieb die Körperverletzung durch die mehrfachen Faustschläge. Weil der Angeklagte bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war, wurde dazu auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe gehört. Der redete von eher jugendtypischer Verfehlung und sprach sich dafür aus, dass Jugendstrafrecht angewendet werde. Auch solle der Angeklagte auf eigene Kosten ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

In ihrem Schlussvortrag akzeptierte die Staatsanwältin die Anwendung des Jugendrechts, auch die Tatsache, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss gehandelt hatte. Sie beantragte eine Woche Jugendarrest und ein Bußgeld von 2.000 Euro. Auch das vorgeschlagene Training solle er absolvieren.

Der Verteidiger verwies auf die Tatsache, dass sein Mandant nahezu unbescholten sei, inzwischen dem Alkohol abgeschworen habe. Er war auch für eine Geldbuße, stellte deren Höhe in das Ermessen des Gerichtes. Desgleichen hielt er ein Anti-Aggressionstraining für hilfreich. Jedoch sei sein Mandant voll berufstätig. Deshalb wäre ein Dauerarrest wenig hilfreich. Das Gericht urteilte, dass der Angeklagte ein Wochenende im Arrest verbringen solle, dazu ein Bußgeld von 1.600 Euro, auch das Anti-Aggressionstraining sei wohl notwendig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil. Damit wurde es sofort rechtskräftig.

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