Morddrohung hat sich nicht bewahrheitet

von Redaktion

Verfahren gegen 46-jährigen Vater von drei Kindern eingestellt – Angeklagter muss Geldauflage von 500 Euro leisten

Waldkraiburg – Eine von Rechtsreferendarin Antonia Schweighart verlesene Anklageschrift bei einer Verhandlung im Amtsgericht Mühldorf ließ eine gewisse Dramaturgie nicht vermissen: Einem 46-jährigen Vater von drei Kindern wurde vorgeworfen, seine Tochter bedroht und mehrfach gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen zu haben. Die getrennt lebende Ehefrau wartete indes in Begleitung von Mitarbeitern des „Weißen Ring“ in einem anderen Raum des Amtsgerichts.

„Misshandlung von Schutzbefohlenen“ war auf dem Aushang am Eingang zum Sitzungssaal zu lesen. Ein in Waldkraiburg lebender Mann soll laut Anklage im November 2024 das Mobiltelefon seiner damals elfjährigen Tochter kontrolliert und dabei festgestellt haben, dass sie mit einem Klassenkameraden chattete. Weil er nicht dulden wollte, dass sie sich mit einem Jungen schrieb, habe er ihr angedroht, sie umzubringen, wenn sie von der Schule nach Hause kommt. Bei einer vom Familiengericht angeordneten Anhörung sagte das Mädchen, es habe Angst gehabt, angeschrien und geschlagen zu werden, wenn es heimkommt. Es habe sich einer Lehrerin anvertraut, die wiederum das Jugendamt verständigte.

Der Angeklagte stellte bei der Verhandlung klar, er habe nichts dagegen, wenn sich seine Kinder auch mit dem jeweils anderen Geschlecht unterhielten. Vielmehr sei es ihm um die Ausdrücke gegangen, die bei diesem Chat fielen. Diese seien nicht sein Stil. Er habe über die Problematik nachgedacht und mit seiner Frau darüber gesprochen, die er an diesem Vormittag zu einem Volkshochschulkurs gefahren habe.

Niemals habe er seiner Tochter mit „umbringen“ gedroht. Das Mobiltelefon habe er überprüft, weil sich die Tochter anders verhalten habe als gewöhnlich. Außerdem hielten die Lehrer immer wieder dazu an, sich mit dem Handyverhalten ihrer Kinder zu befassen. Dieser Tag sei der letzte gewesen, an dem er zu seinen Kindern Kontakt haben konnte.

Kurz darauf erhielt er einen Beschluss des Familiengerichts, in welchem ihm untersagt wurde, Kontakt zu seinen Kindern aufzunehmen. Dagegen soll er zwischen dem 5. Dezember 2024 und dem 27. Februar 2025 fünfmal verstoßen haben. Zweimal sei er mit einem Auto langsam an der Bushaltestelle vorbeigefahren, wo die Kinder warteten. Dabei habe er einmal das Licht eingeschaltet und das andere Mal gehupt. Tags darauf soll er die Mädchen vor einem Markt angesprochen haben.

Als er an dem Haus, in dem die Kinder wohnten, vorbeigefahren ist, soll er zweimal gehupt haben, als er den Sohn am Fenster stehen sah. Und wiederum an der Bushaltestelle habe er seinen Sohn gefragt: „Wie geht es dir? Du brauchst keine Angst haben, du kannst zu mir kommen“.

„Ich habe meine Kinder vermisst“, wandte der Angeklagte ein und gab zu, deswegen an der Bushaltestelle vorbeigefahren zu sein. „Sie hätten nicht winken dürfen“, hielt der Richter dem Mann entgegen. Als er die Mädchen an dem Markt sah, habe er ihnen lediglich „Hallo“ zugerufen, worauf sie sich so benommen haben, als würden sie ihn nicht kennen. „Du brauchst keine Angst zu haben“, habe er zum Sohn gesagt, nachdem dieser sich immer ängstlich umdrehte, um sich zu vergewissern, dass ihn keiner sieht.

Richter Dr. Christoph Warga verlas aus dem Familiengerichtsverfahren auszugsweise ein Sachverständigengutachten, das sich auch mit der Glaubwürdigkeit der Mutter und der Kinder befasste. Die „eingeschränkt selbstständige“ Mutter zeige einen hohen Belastungseifer. Es sei ihr unverständlich, dass Väter für die Entwicklung der Kinder wichtig sind. Sie zeige keinerlei Bindungstoleranz. Die Familie sei auf sozialpädagogische Familienhilfe angewiesen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Knoll, verwies auf das ausgesprochene Näherungsverbot von 50 Metern, das sich nach seiner Auffassung auf die Entfernung zur Wohnung bezieht. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Der Angeklagte und sein Verteidiger stimmten zu. Richter Dr. Warga entsprach dem Antrag. Die Geldauflage in Höhe von 500 Euro ist in monatlichen Raten an das „Haus der Begegnung“ zu leisten. ata

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